60 Millionen Euro Förderung für 121 ländliche Krankenhäuser aus GKV- und PKV-Mitteln

Im fünften Jahr der Auszahlung erhalten bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum einen finanziellen Zuschlag, um die stationäre Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Im Jahr 2025 profitieren insgesamt 121 dieser Krankenhäuser von einer pauschalen Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV), die sich auf insgesamt 60,2 Millionen Euro beläuft und zusätzlich zur regulären Krankenhausfinanzierung gezahlt wird. Die Höhe der Förderung hängt von der Anzahl der vorgehaltenen Fachabteilungen ab: Ein Krankenhaus mit einer oder zwei notwendigen Fachabteilungen erhält einen Zuschlag von 400.000 Euro, während für jede weitere bedarfsnotwendige Fachabteilung zusätzlich 200.000 Euro gewährt werden. Somit liegt die Förderhöhe für jedes Krankenhaus zwischen 400.000 und 800.000 Euro. Im Jahr 2024 verteilen sich die Zuschläge auf 82 Einrichtungen mit jeweils 400.000 Euro, 19 Einrichtungen mit jeweils 600.000 Euro und 20 Einrichtungen mit jeweils 800.000 Euro.

 

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