Die Mehrheit der sächsischen Krankenhäuser erfüllt die Mindestanforderungen

Um spezielle Leistungen anbieten zu können, müssen Kliniken bestimmte Kriterien erfüllen. Intensivmedizinische Komplexbehandlungen erfordern beispielsweise qualifiziertes Personal, das rund um die Uhr bereitsteht. Auch für palliativmedizinische Leistungen und die Behandlung von Schlaganfallpatienten gelten Mindestanforderungen. Seit 2021 prüft der Medizinische Dienst (MD) regelmäßig, ob Krankenhäuser die notwendigen Ressourcen nachweisen können. Die Anforderungen werden jährlich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte festgelegt. Nur bei Erfüllung dieser Kriterien dürfen Kliniken Operationen und Behandlungen mit den Krankenkassen abrechnen.

Die positive Nachricht: In Sachsen erfüllen nahezu alle Kliniken die erforderlichen strukturellen Voraussetzungen für ihre angebotenen Leistungen. Im vergangenen Jahr führte der Medizinische Dienst Sachsen 758 Prüfungen durch, von denen 98 Prozent positiv ausfielen. Die meisten dieser Prüfungen waren routinemäßig, während einige gezielt stattfanden, weil ein Krankenhaus eine Leistung neu oder erneut anbietet. „Für die Patienten bedeutet dieses Ergebnis, dass alle notwendigen strukturellen Bedingungen vorhanden sind, um sie im Ernstfall qualitativ hochwertig zu versorgen“, so eine Mitteilung des MD vom Montag.

 

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