Die DSSE möchte mit ihrem Förderprogramm Ehrenamtlichen aus strukturschwachen und ländlichen Regionen unterstützen. Mit einer Projektförderungssumme in Höhe von 2.500, -Euro können Sach- und Honorarausgaben gefördert werden. Das digitale Fördersystem der DSSE und ein zusätzliches Erklärvideo machen die Antragsstellung so leicht wie möglich.
Antragsberechtigt sind:
- juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind (z.B. Vereine, Stiftungen, gGmbH, gUG, gAG, gemeinnützige Genossenschaften);
- juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit es sich nicht um von der Förderung ausgeschlossene Organisationen handelt.
Antragsfristen:
- Bewerbungen sind fortlaufend möglich
- geförderte Projekte können acht Wochen nach Antragstellung beginnen
- Ende der Laufzeit: 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres
Genauere Informationen finden Sie unter folgenden Link.