Zuwendungszweck
Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen für Investitionen in die Forschung und Entwicklung innovativer Lösungen für die Gesundheits-, Pflege- und Sozialwirtschaft. Zweck der Förderung ist es, die Fähigkeit der sächsischen Gesundheits-, Pflege- und Sozialwirtschaft zu Innovationen auf dem weltweit schnell wachsenden Markt zu stärken und damit deren Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Die Förderung zielt auf innovative Maßnahmen ab, die durch die Vernetzung der Angebote und die Entwicklung und Anwendung von neuen Technologien auf die Herausforderungen des demografischen Wandels mit einem deutlich steigenden Bevölkerungsanteil älterer Menschen, mit zunehmendem Fachkräftemangel im Bereich der medizinischen, pflegerischen und sozialen Versorgung sowie steigenden Kosten dieser Versorgung reagieren. Die Förderung soll insbesondere dazu beitragen, die Kooperation von Forschung und Entwicklung betreibenden Unternehmen untereinander sowie mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen auszuweiten oder diese an eine Zusammenarbeit heranzuführen.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich, durch die die Versorgung der Bevölkerung und die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure, insbesondere durch Vernetzung der Bürger, Patienten, Gesundheits-, Pflege- und Sozialdienstleister, verbessert werden. Die Vorhaben dienen der Forschung und Entwicklung von neuen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen. Gefördert werden Vorhaben zur Forschung und Entwicklung in folgenden Bereichen:
a) E-Health sowie digitale Gesundheitsanwendungen,
b) Altersgerechte Assistenzsysteme für ein selbstbestimmtes Leben im Alter,
c) Intelligente, sektorenübergreifende und interdisziplinäre Gesundheits- und Pflegenetzwerke einschließlich digitale Vernetzung von Einrichtungen in der Gesundheits- und Pflegewirtschaft,
d) Soziale Innovationen,
e) Innovative Modellvorhaben.
Zuwendungsempfänger
a) Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU)2,
b) Hochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern sie vorhabenbezogen mit KMU zusammenarbeiten,
c) gemeinnützige Organisationen, eingetragene Vereine, Stiftungen, sofern sie vorhabenbezogen mit KMU zusammenarbeiten und
d) Unternehmen, die der KMU-Definition nicht entsprechen, sofern sie vorhabenbezogen mit KMU zusammenarbeiten.
Höhe der Zuwendung
Die Höhe der Zuwendung beträgt für nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten. Zuwendungsfähig sind nur die zusätzlichen förderfähigen Projektausgaben und -kosten, die nicht bereits durch eine Grundfinanzierung der Forschungseinrichtung abgedeckt sind.
Die Frist zur Einreichung von Projektbeschreibungen und Förderanträgen endet am 16. Februar 2025.
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie HIER.