ESF-Sozialpartnerrichtlinie: Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern

Der Förderaufruf zur ESF-Sozialpartnerrichtlinie geht in die zweite Runde und erfolgt vom 23. Januar bis 17. März 2023.
Ziel ist die Stärkung der sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt zur Förderung einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur.
Die ESF-Sozialpartnerrichtlinie soll die Anstrengungen der Sozial- und Betriebspartner daher im Hinblick auf die folgenden Ziele unterstützen:
Aufbau nachhaltiger und Teilhabe fördernder Personalentwicklungs- und Weiterbildungsstrukturen und Unternehmenskultur sowie Erprobung neuer Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle

Erhöhung qualifikationsgerechter und existenzsichernder Erwerbsbeteiligung von Frauen

Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung in KMU durch Verbesserung des Zugangs und den Ausbau bedarfsgerechter Angebote.

Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung bisher benachteiligter Gruppen durch Verbesserung des Zugangs und den Ausbau bedarfsgerechter Angebote, insbesondere für Teilzeitbeschäftigte, Geringqualifizierte, Menschen mit Migrationsgeschichte oder Behinderung in ihrer Vielfalt

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