Förderbekanntmachung neue Versorgungsformen zum themenoffenen Bereich – einstufig lang

Das Ziel dieses Förderangebots ist es, neue Versorgungsformen zu unterstützen, die eine Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung anstreben. Diese Formen können die Sektorentrennung überwinden, innersektorale Schnittstellen optimieren oder bestehende Versorgungsprozesse und -strukturen verknüpfen. Eine Förderung erfordert ein belastbares Evaluationskonzept, um Erkenntnisse zu gewinnen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in Richtlinien zur Versorgungsgestaltung integriert oder dem Gesetzgeber als Grundlage für strukturelle Veränderungen im Gesundheitswesen dienen können.

 

Antragsberechtigt sind rechtsfähige und unbeschränkt geschäftsfähige Personen und Personengesellschaften, die in der Regel eine Krankenkasse bei der Antragstellung beteiligen müssen. Die Beteiligung einer Krankenkasse gemäß § 92a Absatz 1 Satz 6 SGB V erfordert die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters der beteiligten Krankenkasse oder eines Krankenkassenverbands sowie die Darlegung der Funktion oder Aufgabe der Krankenkasse im Projekt. Falls keine Beteiligung einer Krankenkasse geplant ist, muss dies begründet werden und es muss dargelegt werden, wie die Integration in die gesetzliche Krankenversicherung und die erforderliche Evaluation dennoch gewährleistet werden können.

 

Die Förderungen können im Wege einer Projektförderung als Zuwendungen in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt werden.
Der Förderzeitraum beträgt in der Regel 36 Monate (maximal mögliche Laufzeit in begründeten Ausnahmefällen: 48 Monate).

 

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