Neue Versorgungsformen im Innovationsfonds gehen über die bisherige Regelversorgung hinaus und zielen auf eine Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung ab. Dies umfasst Modelle, die die Sektorentrennung überwinden oder innersektorale Schnittstellen optimieren möchten. Eine Förderung erfordert ein belastbares Evaluationskonzept, um Erkenntnisse zu gewinnen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in Richtlinien übernommen oder als Grundlage für strukturelle Veränderungen im Gesundheitswesen genutzt werden können.
Im zweistufigen Antrags- und Förderverfahren dieser Bekanntmachung sind zunächst Ideenskizzen einzureichen, die die wesentlichen Projektinhalte vorstellen. Der Innovationsausschuss wählt aus, welche Ideenskizzen zur Ausarbeitung eines qualifizierten Vollantrags gefördert werden. In der Konzeptentwicklungsphase haben die Antragsteller sechs Monate Zeit, um den Vollantrag auszuarbeiten und beim Innovationsausschuss einzureichen. Dieser entscheidet dann, welche Projekte in der Durchführungsphase unterstützt werden. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel bis zu 36 Monate, kann aber in begründeten Fällen auf maximal 48 Monate verlängert werden. Die Einreichung eines Vollantrags setzt eine erfolgreiche Teilnahme an der Konzeptentwicklungsphase voraus; ein direkter Vollantrag ohne vorherige Beteiligung ist nicht möglich. Weitere Details zur Förderung und zum Verfahren sind in den Nummern 6 und 8 der Bekanntmachung festgelegt.