Die gesetzliche Krankenversicherung muss kontinuierlich weiterentwickelt werden, um eine flächendeckende und bedarfsgerechte medizinische Versorgung auf hohem Niveau für alle Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Herausforderungen wie die demografische Entwicklung, neue Behandlungsmöglichkeiten und sektorenübergreifende Versorgung müssen bewältigt werden. Der Innovationsfonds wurde geschaffen, um Innovationen in der Versorgung zu fördern, einschließlich neuer Versorgungsformen und Versorgungsforschung. Ein spezielles Förderangebot zielt darauf ab, medizinische Leitlinien praxisnah zu entwickeln oder weiterzuentwickeln, insbesondere in Bereichen, wo bisher keine hochwertigen Leitlinien existieren. Die Förderung unterstützt die Erstellung von Leitlinien basierend auf bester verfügbarer Evidenz, vor allem in berufs- oder sektorenübergreifenden sowie geschlechts- oder altersspezifischen Kontexten. Dadurch wird eine gezielte Unterstützung der Leitlinienentwicklung ermöglicht, die für die Verbesserung der Versorgung von großer Bedeutung ist.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte zur Entwicklung oder Weiterentwicklung von medizinischen Leitlinien, die einen besonderen Bedarf in der Versorgung adressieren. Das Ziel ist die Erstellung einer hochwertigen medizinischen Leitlinie gemäß den Standards der AWMF, insbesondere der Stufenklassifikation S3. Die Projekte müssen sich auf spezifische Themenfelder konzentrieren und Interdisziplinarität, Interprofessionalität sowie die Einbindung der Patientenperspektive berücksichtigen. Es wird empfohlen, die Hinweise zur Nutzung von E-Health-Lösungen/Telemedizin zu beachten.
Für die Themenfelder
- Entwicklung und Weiterentwicklung von Leitlinien für die Versorgung bei häufigeren Erkrankungen unter besonderer Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte
- Entwicklung und Weiterentwicklung von Leitlinien für die Versorgung bei häufigeren Erkrankungen unter besonderer Berücksichtigung bereits geförderter Innovationsfondsprojekte
- Entwicklung und Weiterentwicklung von Leitlinien mit Fokus Gesundheit der Bevölkerung, Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)
sind die vollständigen Anträge bis spätestens 24. September 2024, 12:00 Uhr, beim Projektträger einzureichen.
Weitere Informationen zur Förderbekanntmachung finden Sie HIER.