Förderbekanntmachung Versorgungsforschung zum themenspezifischen Bereich

Dieses Förderangebot zielt darauf ab, Projekte in der Versorgungsforschung zu unterstützen, die dazu beitragen, die bestehende Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterzuentwickeln und ein hohes Potenzial für die praktische Anwendung in der Versorgungspraxis aufweisen. Die Forschungsprojekte sollen Erkenntnisse liefern, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss übernommen werden können, als Grundlage für strukturelle Veränderungen des gesetzlichen Rahmens dienen oder zur Weiterentwicklung der Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung beitragen. Gefördert werden innovative Projekte, die relevante Versorgungsprobleme ansprechen. In dieser Förderwelle veröffentlicht der Innovationsausschuss drei themenspezifische Förderbekanntmachungen.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungsprojekte zur Verbesserung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung, die sich auf spezifische Themenfelder konzentrieren. Dabei können besondere Projektstrukturen und -elemente wie Digitalisierung oder Patient-Empowerment integriert werden. Die Berücksichtigung geschlechts- und altersspezifischer Aspekte sowie die Einbindung von Migrationshintergrund und sozial benachteiligten Gruppen sind wichtig. Die Perspektive der Patientinnen und Patienten soll in die Projekte einbezogen werden, indem sie aktiv an der Entwicklung und Durchführung beteiligt sind. Es wird empfohlen, die Hinweise zur Nutzung von E-Health-Lösungen/Telemedizin zu beachten.

Für die Themenfelder

  • Versorgungsforschung zu sexuell übertragbaren Infektionen
  • Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren von Gesundheitsnetzwerken
  • Forschung für eine bedarfsgerechte Versorgung im Hinblick auf geschlechtsbedingte Unterschiede unter Berücksichtigung weiterer Determinanten (intersektionaler Ansatz)
  • Adhärenz in der Nutzung digitaler Versorgungsangebote
  • Effektivere und effizientere Heilmittelversorgung durch gezielten Einsatz von Eigenübungsprogrammen
  • Versorgung von Patientinnen und Patienten mit postviralen Symptomkomplexen wie z. B. Post-/Long-COVID, ME/CFS
  • Algorithmen für die Erkennung gesundheitlicher Risiken auf der Basis von Sekundärdaten
  • Begleitforschung zur Einführung der widerspruchsbasierten elektronischen Patientenakte

sind die vollständigen Anträge bis spätestens 22. Oktober 2024, 12:00 Uhr, beim Projektträger einzureichen.

 

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