Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unterstützen Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforscher, Stiftungsprofessuren sowie Forschungsprojekte im Bereich der Gesundheitsforschung in der Arbeitswelt.
Gefördert werden Einzelvorhaben und Verbundprojekte zu 5 Handlungsfeldern:
- Aus der COVID-19-Pandemie lernen für eine zukünftig bessere Vernetzung von Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention,
- Prävention im Betrieb – das betriebsärztliche Handeln weiterentwickeln,
- Präventive Erwerbsverlaufsgestaltung unter Berücksichtigung der Vulnerabilität verschiedener Personengruppen und der Vielfalt der Erwerbsbevölkerung,
- Flexibilisierung der Arbeitswelt – Chancen nutzen, Risiken vermeiden,
- Mit dem Wandel Schritt halten – die wissenschaftliche Methodik fortentwickeln.
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt, der üblicherweise als Anteilsfinanzierung ausgezahlt wird.
Projekte erhalten in der Regel eine Förderung für bis zu 3 Jahre. Nachwuchsgruppen werden für einen Zeitraum von 3 Jahren mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Stiftungsprofessuren erhalten jährlich bis zu EUR 300.000 für eine Finanzierung der Professur über mindestens fünf Jahre.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst reichen Sie im Rahmen der Aufrufe zur Einreichung von Interessenbekundungen bei der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) eine Interessenbekundung ein, die die 5 Handlungsfelder konkretisiert. Bei positiver Bewertung Ihrer Ideenskizze in der ersten Stufe werden Sie aufgefordert, eine ausführliche Vorhabenbeschreibung und einen förmlichen Förderantrag in der zweiten Verfahrensstufe vorzulegen.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie HIER.