Förderprogramm zur Verbesserung der Vereinbarkeit von familiärer Pflege, Familie und Beruf

Das Förderprogramm unterstützt Maßnahmen von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, die spezielle Betreuungsangebote oder Schulungen für Leitungskräfte und Beschäftigte umfassen. Diese Maßnahmen sollen die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege verbessern.

 

Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind alle nach § 72 SGB XI zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, die förderfähige Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf im laufenden Kalenderjahr durchgeführt und mit Eigenmitteln finanziert haben.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Ab dem 1. Juli 2023 beträgt die Förderhöhe für Pflegeeinrichtungen mit bis zu 25 in der Pflege tätigen Mitarbeitern bis zu 70% der Ausgaben für die Maßnahme, begrenzt auf 10.000 Euro pro Jahr und Einrichtung, aufteilbar auf mehrere Maßnahmen. Für Pflegeeinrichtungen mit 26 oder mehr Mitarbeitern beträgt die Förderung bis zu 50% der Ausgaben, begrenzt auf 7.500 Euro pro Jahr und Einrichtung, ebenfalls aufteilbar. Nicht genutzte Beträge können ins Folgejahr übertragen werden, solange das Budget des Bundeslandes nicht ausgeschöpft ist.

 

Was kann gefördert werden?

Förderfähig sind beispielsweise: 

  • Schulungen, Coachings oder Workshops für Pflege- und Betreuungskräfte sowie Führungskräfte mit dem Schwerpunkt Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
  • Beratungsleistungen zur Dienstplangestaltung in Hinblick auf Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.

 

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie HIER