Förderrichtlinie „Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation“

Ab dem 01. August 2022 bis zum 29. August 2022 können Anträge beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Förderung von Projekten eingereicht werden, die Angebote für Menschen ab 60 Jahren zur Vermeidung von Einsamkeit und sozialer Isolation initiieren. Zu dem fördert die Europäische Union Projektträger bei der Unterstützung älterer Beschäftigter, welche vom Ausschluss aus dem Arbeitsmarkt betroffen sind.

Ziel des Programmes:

  • Langfristig die individuelle Einkommens- und Lebenssituation älterer Menschen in der aktiven, sowie in der nachberuflichen Lebensphase zu verbessern
  • Aktivierungsangebote sollen über individuelle Herausforderungen aufklären und unterstützen

Weitere Informationen gibt es hier.