Förderung von Maßnahmen ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf

Gefördert werden individuelle und gemeinschaftliche Betreuungsangebote, die auf die besonderen Arbeitszeiten von Pflegekräften ausgerichtet sind. Auch für Schulungen und Weiterbildungen, die die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf verbessern, gibt es Zuschüsse. Jede Einrichtung erhält jährlich 50 Prozent der Ausgaben für diesen Bereich, höchstens jedoch 7.500 Euro. Nicht abgerufene Mittel können ins nächste Jahr übertragen werden.

Die Fördermittel sind begrenzt. Eine Bezuschussung ist nur möglich, solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind.

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