Förderung von neuen Versorgungsformen gemäß § 92a Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)

Ziel dieses Förderangebotes ist es, neue Versorgungsformen zu fördern, die insbesondere eine Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben. Dies können Modelle sein, die eine Überwindung der Sektorentrennung bezwecken. Es kann sich aber auch um Modelle handeln, die innersektorale Schnittstellen optimieren wollen. Voraussetzung für eine Förderung ist ein tragfähiges Evaluationskonzept. Die Evaluation der geförderten neuen Versorgungsform soll Erkenntnisse liefern, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in seine Richtlinien zur Gestaltung der Versorgung übernommen werden können oder dem Gesetzgeber als Grundlage für strukturelle Veränderungen des gesetzlichen Rahmens oder weiteren Akteuren des Gesundheitswesens zur Weiterentwicklung der Versorgung in der GKV dienen können. Folgende Themenförderungen sind dabei möglich:

  1. Interdisziplinäre Versorgungsangebote und geeignete Angebote im Bereich der Sekundär- und Tertiärprävention für Patientinnen und Patienten mit komplexem Versorgungsbedarf
  2. Neue Versorgungsformen zur Entlastung von Pflegefachkräften
  3. Einbindung von digitalen Technologien im Versorgungsalltag
  4. Digitalisierung in der Heilmittelerbringung
  5. Sozialraumbezogene Versorgungsmodelle unter Einbeziehung der kommunalen gesundheitsbezogenen Daseinsvorsorge
  6. Stärkung der hausärztlichen Versorgung Versorgungsmodelle für Kinder und Jugendliche

Einreichungsfrist Ideenskizze: 17. Mai 2022, 12.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie unter: https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/media/272/2022-03-03_Foerderbekanntmachung_NVF_themenspezifisch_2022.pdf