Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

Die dritte thematische Ausschreibungsrunde (Thema: Bessere Gesundheit und Pflege) des Innovationsprogramms für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) ist gestartet.

Mit dem dritten Aufruf werden innovative Geschäftsmodelle und Pionierlösungen zur Verbesserung von Gesundheit und Pflege gefördert. Gefördert werden Projekte, die den allgemeinen Kriterien der IGP-Förderrichtlinie entsprechen und zusätzlich folgende Anforderungen erfüllen:

  • Sie zielen auf Neuerungen im Bereich Gesundheit und/oder Pflege ab.
  • Sie entwickeln marktorientierte Innovationen, die Vorteile gegenüber bestehenden Lösungen bieten.

Zu den förderfähigen Projekten zählen unter anderem kreative Ansätze zur Verbesserung von Prävention, Versorgung und Rehabilitation, neue Designs und Konzepte für Inklusionsinnovationen oder ein würdevolles Altern sowie innovative Unterstützungsangebote für kranke und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige.

Es gelten alle in der IGP-Förderrichtlinie festgelegten Voraussetzungen und Kriterien für die Förderentscheidung. Dazu gehören neben den allgemeinen Anforderungen insbesondere die Innovationshöhe, Vermarktungschancen, positive Auswirkungen auf Dritte, die Qualität und Überzeugungskraft des Projekts sowie die Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten. Auch der Förderbedarf bzw. der Anreizeffekt spielen eine entscheidende Rolle.

 

Teilnahmeanträge sind unter www.bmwk.de/igp verfügbar. Die Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge endet am 27.08.2024 um 15.00 Uhr. Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die vom Projektträger bereitgestellte Plattform positron:s zu stellen.

Anträge, die im Teilnahmewettbewerb überzeugen konnten, kommen in die Jurybewertung. Die Antragstellenden können zur Vorstellung ihres Projekts im Pitch, voraussichtlich im Januar 2025, eingeladen werden. Dies wird insbesondere jene Teilnahmeanträge betreffen können, die bei der Jurybewertung im Mittelfeld des Rankings platziert sind. Zu stärkeren bzw. schwächeren Teilnahmeanträgen ist kein Pitch vorgesehen. Die Festlegung des genauen Termins bzw. Zeitpunkts und Orts des Pitches erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und wird vom Projektträger kommuniziert.

Antragsteller, deren Teilnahmeanträge gem. den Voraussetzungen der IGP-Richtlinie überzeugen konnten, werden zur Vollantragsstellung aufgefordert. Nach dieser Aufforderung sollte der Vollantrag innerhalb von acht Wochen eingereicht werden. Dabei ist das elektronische Formularsystem easy-Online des Bundes zu nutzen.

 

Weitere Informationen zum Innovationsprogramm finden Sie HIER