Förderziel
Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen und ihre Angehörigen benötigen sehr differenzierte begleitende und unterstützende Hilfen sowie eine entsprechende Förderung und Betreuung, damit sie selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können und behinderungsbedingte Benachteiligungen beseitigt werden. Der Freistaat Sachsen fördert den Neubau, die Sanierung, die Modernisierung sowie den Erhalt der für diese Aufgaben notwendigen Einrichtungen, Dienste und Angebote sowie die barrierefreie Gestaltung bestehender, öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen. Die staatliche Förderung erfolgt unter dem Aspekt der vorrangigen Nutzung vorhandener Versorgungsstrukturen sowie der sinnvollen und flexiblen Verknüpfung einzelner Betreuungsbausteine (Netzwerke).
Was wird gefördert?
- Bau, Sanierung, Erhalt, Ausstattung und Modernisierung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Konzeptionell neue Vorhaben zur Weiterentwicklung inklusiver Angebote des Wohnens, der Tagesbetreuung und der Beschäftigung für Menschen mit Behinderung
- Barrierefreie Gestaltung von bestehenden öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen
Wer wird egfördert?
- Nach Abschnitt I und II der Richtlinie: natürliche und juristische Personen, die im Bereich der Behindertenhilfe tätig sind (Träger der Einrichtungen, Angebote oder Dienste)
- Nach Abschnitt III der Richtlinie: Eigentümer des Gebäudes oder Träger der Einrichtung
Förderung von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
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