Mit dem von Bund und Freistaat Sachsen finanzierten Förderprogramm werden Investitionen zum Aufbau, der Erweiterung und Anpassung gewerblicher Betriebe sowie der wirtschaftsnahen Infrastruktur unterstützt. Das sächsische Kabinett hat eine Neufassung für die Periode 2022 beschlossen.
Zuwendungen für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Unternehmen der Tourismuswirtschaft sowie für gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, mit denen dauerhaft Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze im Freistaat Sachsen geschaffen oder gesichert werden
- Zuschüsse für Investitionsvorhaben in das Anlagevermögen oder Lohnausgabenförderung
- bis zu 45 % Förderquote
- Investitionszeitraum bis zu 36 Monate
- kombinierbar mit anderen Finanzierungsangeboten
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