Ziel der Förderung ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft dadurch zu ermöglichen, dass ihnen der Zugang zu und die Nutzung von öffentlich zugänglichen Gebäuden oder Einrichtungen durch die Beseitigung bestehender Barrieren ermöglicht oder erleichtert wird.
Gefördert werden Investitionen
a) zum Abbau bestehender Barrieren, insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Gastronomie- und Gesundheitsbereich
b) zum Abbau von Barrieren in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen. Unter ambulant wird die medizinische Versorgung der Patienten in der Praxis ausschließlich für die Dauer der Behandlung und nicht für einen längeren Zeitraum verstanden.
Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude sowie öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Mögliche Ausnahmen sind hier freiwillige (Zusatz-)Angebote (wie Sportstätten, Schwimmbäder, Bibliotheken oder Freizeitreffs).
Weitere Informationen zur Förderung sowie zur Antragstellung finden Sie HIER.