Klimaanpassungen in sozialen Einrichtungen

Die Förderrichtlinie "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich auf den Klimawandel vorzubereiten. Sie bietet finanzielle Unterstützung für Maßnahmen wie Hitze- und Dürreschutz, Anpassung an extreme Wetterereignisse und Förderung von Energieeffizienz. Das Ziel ist es, die Dienstleistungen in diesen Einrichtungen aufrechtzuerhalten und die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten.

Die Richtlinie beinhaltet folgende Förderschwerpunkte:

  1. Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Folgen der Klimakrise (maximale Fördersumme 70.000 Euro),
  1. Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten (maximale Fördersumme 500.000 Euro) und
  1. übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“ (Personalausgabenförderung maximal in Höhe von 175.000 Euro).

Eine Antragstellung ist bis 5.08.2023 möglich. 

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