Mit der Einführung der Pflegeversicherung am 1. Januar 1995 wurde die Bundesregierung gemäß § 10 SGB XI verpflichtet, regelmäßig über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung zu berichten. Diese Berichte erstrecken sich in der Regel über einen Zeitraum von vier Jahren. Der achte Pflegebericht wurde am 13. November 2024 vom Kabinett beschlossen und deckt den Zeitraum von 2020 bis 2023 ab.
Der Bericht ist in drei Kapitel gegliedert: Eine einleitende Zusammenfassung mit den zentralen Ergebnissen, eine Analyse der größten Herausforderungen und Krisen – insbesondere der COVID-19-Pandemie und den Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die energetische Versorgung der Pflegeeinrichtungen – sowie eine Übersicht über die wichtigsten während des Berichtszeitraums angestoßenen und umgesetzten Gesetze, Projekte und Maßnahmen. Zudem werden relevante Zahlen, Daten und Fakten zur pflegerischen Versorgung präsentiert.
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