Richtlinie Heilberufe

Unter der Förderrichtlinie Heilberufe werden weiterhin die berufliche Weiterentwicklung und Ausbildung in Pflegeberufen gefördert.

Im Folgenden können Sie sich zu zwei Förderungen informieren:

 

  • Förderung von Personal- und Sachausgaben für Hebammen und Endbindungspfleger:

Mit der Förderung sollen drohende Lücken von Angeboten der Geburtshilfe im Freistaat Sachsen vermieden und Hebammen sowie Entbindungspfleger unterstützt werden, um damit die Wahlfreiheit hinsichtlich des Geburtsortes gemäß § 24f SGB V zu gewährleisten. Die adäquate und kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Hebammenhilfe ist eine Aufgabe von hoher und langfristig wirkender gesundheits- und familienpolitischer Bedeutung für die gesamte Gesellschaft.

Weitere Informationen unter:

https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-planen-ihre-mitarbeiter-oder-sich-selbst-weiterzubilden/heilberufe-%E2%80%93-hebammen-und-entbindungspfleger-(teil-c-der-rl-heilberufe).jsp#program_procedure

 

  • Unterstützung der Altenpflegeausbildung:

Vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftebedarfs in der Altenpflege soll mit der Förderung die Anzahl qualifiziert ausgebildeter Pflegekräfte im Freistaat Sachsen erhöht und die Qualität der Pflege dauerhaft gesichert werden. Mit dem Programm „Förderung der Heilberufe“ wird u. a. die Ausbildung von Pflegeschülerinnen und Pflegeschülern an Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft in Sachsen gefördert. Diese wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt, der bis zu 100 Prozent der Ausgaben beträgt, die auf dem Schulvertrag zwischen der Altenpflegeschule und der Pflegeschülerin bzw. dem Pflegeschüler beruhen. Maximal können dies bis zu 85 Euro pro Monat sein.

Weitere Informationen unter:

https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-planen-ihre-mitarbeiter-oder-sich-selbst-weiterzubilden/altenpflegeausbildung.jsp