Richtlinie zur Förderung der strategischen Vernetzung der Spitzenforschung und Talentförderung von führenden Robotik-Standorten „Robotics Institute Germany (RIG)“

Das Ziel der Förderrichtlinie besteht darin, die führenden deutschen Standorte im Bereich Robotik zu vernetzen. Diese Standorte zeichnen sich durch herausragende Forschungsprofile und nachweisbare Erfolge im Transfer wissenschaftlicher Ergebnisse aus. Sie sollen sich zu einem dezentralen "Robotics Institute Germany (RIG)" zusammenschließen, das die deutsche Spitzenforschung international repräsentiert und gemeinsam innovative Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Gewinnung von Talenten entwickelt. Das RIG soll die Vernetzung mit relevanten Akteuren des Robotik-Ökosystems vorantreiben, eine nationale Roadmap für exzellente und transferrelevante Robotik-Forschung entwickeln und als internationaler Ansprechpartner fungieren. Zur Überprüfung der Zielerreichung können unter anderem folgende Indikatoren verwendet werden:

  • Steigerung der Vernetzung der deutschen Robotik-Forschung, zum Beispiel über gemeinsame Publikationen der im RIG vernetzten Partner untereinander und mit weiteren deutschen Partnern,
  • Steigerung der internationalen Sichtbarkeit der deutschen Robotik-Forschung, zum Beispiel über international herausragende Publikationen der im RIG vernetzten Partner,
  • Entwicklung gemeinsamer Roadmaps zur strategischen Ausrichtung der nationalen Robotik-Forschung,
  • Positionierung des RIG zu ethischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Aspekten in national und international beachteten Whitepaper oder ähnlichen Formaten,
  • Umfang der geschaffenen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Anzahl der entsprechenden Absolvierenden,
  • erfolgreiches Abschneiden von Forschungs- beziehungsweise Nachwuchsteams der RIG-Standorte an international sichtbaren Robotik-Innovationswettbewerben (sogenannten Challenges),
  • Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Abschlussarbeiten (Bachelor und Master) und Promo­tionen,
  • Schaffung von niederschwelligen Zugängen zur Forschungs- und Ausbildungsinfrastruktur innerhalb des Kooperationsverbunds,
  • Synergien der RIG-Aktivitäten mit bestehenden nationalen und gegebenenfalls europäischen Robotik-Maßnahmen,
  • Industrietransfer, zum Beispiel über Ausgründungen der RIG-Standorte.

Die Förderung zielt darauf ab, einen dezentralen Kooperationsverbund namens "Robotics Institute Germany (RIG)" schrittweise aufzubauen. Dieser Verbund soll die Spitzenforschung in Deutschland bündeln und durch koordinierte Maßnahmen der Partnerinstitutionen maßgeblich zur Gewinnung von Talenten beitragen.

 

Höhe der Zuwendung

Die Fördermittel werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung gewährt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, ein Verbundprojekt mit einer Förderung von bis zu 20 Millionen Euro zu unterstützen. Die Grundlage für die Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen, die nicht wirtschaftlich tätig sind, sind die förderfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die förderfähigen projektbezogenen Kosten). Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden. Zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten förderfähigen Ausgaben wird bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

 

Das Antragsverfahren besteht aus zwei Stufen. In der ersten Stufe reicht der Verbundkoordinator, der zu Beginn des Verbundvorhabens von mehreren Forschungspartnern benannt wird, eine Projektskizze des Verbundvorhabens in englischer Sprache ein. Anschließend können die Antragsteller aufgefordert werden, die Inhalte der Skizze in Form einer Präsentation vor internationalen Gutachtern vorzustellen. Die Entscheidung über die Weiterverfolgung der Projektidee erfolgt gemäß den genannten Kriterien. Nur das ausgewählte Vorhaben wird in der zweiten Stufe schriftlich aufgefordert, weitere Antragsunterlagen einzureichen.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH zunächst Projektskizzen in englischer Sprache und in elektronischer Form bis spätestens 15. Januar 2024 vorzulegen.

 

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie HIER.