Gegenstand der Förderung
Es werden Verbünde gefördert, in denen sowohl Forschungsschwerpunkte als auch Querschnittsaktivitäten bearbeitet werden. Die inhaltliche Grundlage der Förderung stellt das von den Standorten entwickelte Gesamtkonzept dar. Der fachliche Fördergegenstand bezieht sich auf die Schwerpunkte „Risiko und Resilienz bei psychischer und physischer Gesundheit über die Lebensspanne“, „Innovative, individualisierte Interventionen“ sowie „Prävention, Erholung und Partizipation im Lebensumfeld“. Zu diesen Forschungsschwerpunkten werden die dafür erforderlichen querschnitthaft angelegten Aktivitäten gefördert.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind ausschließlich die staatlichen und nicht staatlichen Hochschulen beziehungsweise Universitätskliniken und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die an der Erstellung des Gesamtkonzeptes zum Aufbau eines Deutschen Zentrums für Psychische Gesundheit teilgenommen haben und als Partner eines der sechs Standorte im Gesamtkonzept benannt sind. Im Forschungsbereich „Visionäre Forschung zu neu aufkommenden Fragestellungen“ sind gemeinsam mit mindestens zwei der sechs Standorte neben staatlichen und nicht staatlichen Hochschulen beziehungsweise Universitätskliniken und außeruniversitären Forschungseinrichtungen auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachlich einschlägige Einrichtungen aus der Praxis antragsberechtigt, soweit die entsprechenden, in Nummer 2 dargelegten Rahmenbedingungen erfüllt sind. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.
Art und Umfang der Zuwendung
Die Zuwendungsempfänger können für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gefördert werden. Die Projektlaufzeit für den Forschungsschwerpunkt „Visionäre Forschung zu neu aufkommenden Fragestellungen“ beträgt zwischen ein und drei Jahre innerhalb dieser fünf Jahre. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Antragsverfahren
Dem Projektträger ist bis spätestens 14. November 2024 ein rechtsverbindlich unterschriebener förmlicher Förderantrag sowie eine Vorhabenbeschreibung in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie HIER.