Richtlinie zur Förderung von forschenden Fachärztinnen und Fachärzten in der Universitätsmedizin

Förderziel

Ziel dieser Förderinitiative ist, durch eine Anschubfinanzierung Förderangebote für Advanced Clinician Scientists in der Universitätsmedizin nachhaltig zu etablieren. Weiterhin zielt die Förderinitiative darauf ab, die klinische Forschung in Deutschland zu stärken, indem wirksame Anreize für eine strukturelle Weiterentwicklung in der Universitätsmedizin gesetzt werden. Hierdurch soll ein Beitrag zur Profilbildung in der Universitätsmedizin geleistet sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Universitätsmedizin verbessert werden.

Gegenstand der Förderung

Gefördert wird die Implementierung von innovativen Konzepten mit Modellcharakter für Advanced Clinician Scientist-Programme an universitätsmedizinischen Standorten für insgesamt bis zu 100 Stellen. In der Regel werden zehn bis zwölf Stellen pro Standort unterstützt.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Universitäten mit einer medizinischen Fakultät. Die Förderung eines Universitätsklinikums setzt voraus, dass dem Universitätsklinikum die Zuständigkeit für Forschung und Lehre landesrechtlich zugewiesen wurde, wie es zum Beispiel im Integrationsmodell der Fall ist.

Art und Umfang der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Einzelvorhaben gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt. Mit der Fördermaßnahme können in dieser Runde insgesamt bis zu 100 Advanced Clinician Scientist-Stellen in der Universitätsmedizin gefördert werden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 28. November 2024 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

 

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie HIER.