Richtlinie zur Förderung von interdisziplinären Veranstaltungsreihen für Studierende und Promovierende im Förderschwerpunkt „Zukunft eHealth“

Im Gesundheitswesen werden medizinische Informationen zunehmend digital erfasst, und die biomedizinische Forschung generiert immer größere Datenmengen. Um diese Daten besser zu nutzen, sind fortschrittliche rechnergestützte Analysen und datengetriebene Forschungsansätze (eHealth) notwendig. Wichtige Aspekte sind die strukturierte Digitalisierung medizinischer Daten, institutionenübergreifende Datennutzung sowie innovative Methoden wie künstliche Intelligenz (KI).

Im Rahmen der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation des Bundes soll die datengetriebene Medizin weiterentwickelt werden, insbesondere durch KI-basierte Diagnostik und Therapie. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt dies mit Initiativen wie der Medizininformatik-Initiative (MII), Systemmedizin und Computational Life Sciences sowie Fördermaßnahmen in den Bereichen Datenanalyse, Modellierung schwerer Infektionskrankheiten und Computational Neuroscience.

Das BMBF trägt damit zur Nutzung der Digitalisierung in der Medizin bei, um die Qualität in Diagnostik, Therapie und Prävention zu verbessern. Deutschland muss seine Forschungskapazitäten im eHealth-Bereich weiter ausbauen, um international konkurrenzfähig zu bleiben. Dafür werden hochqualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der Schnittstelle von MINT und Medizin benötigt.

Mit dem Förderschwerpunkt „Zukunft eHealth“ will das BMBF junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fördern, um sie für eine Karriere in den interdisziplinären eHealth-Bereichen zu gewinnen. Angesichts rückläufiger Studierendenzahlen in MINT-Fächern ist es wichtig, Studierende frühzeitig für eine wissenschaftliche Karriere im Bereich eHealth zu begeistern. Es besteht ein dringender Bedarf an Vernetzungsmöglichkeiten für interdisziplinäre Forschung.

 

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

 

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Projekte beziehungsweise Verbünde können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden.

 

Dem Projektträger ist bis spätestens 16. September 2024 ein rechtsverbindlich unterschriebener förmlicher Förderantrag sowie eine Vorhabenbeschreibung in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.

Bei Verbundprojekten sind die Vorhabenbeschreibungen in Abstimmung aller Beteiligten durch den vorgesehenen Verbundkoordinator als eine Vorhabenbeschreibung vorzulegen.

 

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie HIER