Richtlinie zur Förderung von Projekten zu klinischen Studien mit hoher Relevanz für die Patientenversorgung

Das Hauptziel dieser Förderinitiative besteht darin, Evidenzlücken zu schließen, die eine hohe Relevanz für die betroffenen Patientinnen und Patienten sowie für die medizinische Versorgung in Deutschland haben. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es erforderlich, dass innerhalb weniger Jahre nach Abschluss der Förderung ein Evidenzgewinn erzielt wird, beispielsweise durch die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen. Darüber hinaus werden die Ziele der Förderinitiative erreicht, wenn die gewonnenen Forschungsergebnisse in den folgenden Jahren in medizinische Leitlinien integriert werden. Insgesamt soll diese Förderinitiative langfristig zu einer Verbesserung der Patientenversorgung führen. Dies wird durch eine verbesserte Entscheidungsfindung hinsichtlich der optimalen Diagnose und effektivsten Therapie erreicht, wobei gleichzeitig die Nebenwirkungen für jeden einzelnen Patienten minimiert werden sollen.

Die Förderinitiative ist in drei verschiedene Fördermodule unterteilt, die Einzelvorhaben unterstützen. In bestimmten Fällen können jedoch auch Verbundvorhaben im Rahmen von Modul 3 gefördert werden, sofern dies angemessen begründet ist.

Modul 1: konfirmatorische und explorative klinische Studien

Modul 2: systematische Übersichtsarbeiten zu klinischen Studien

Modul 3: Patientenbeteiligung in der Konzeptphase

 

Höhe der Zuwendung

Die Fördermittel werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung gewährt. Die Höhe der Zuwendungen für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen, die keine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausüben, richtet sich nach den zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft nach den zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten) und kann individuell bis zu 100 % betragen, unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben. Zusätzlich zu den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben wird bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 16. Januar 2024 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

 

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie HIER.