Im Rahmen des Förderschwerpunkts "Computational Life Sciences" wird die Entwicklung von innovativen Methoden und Softwarewerkzeugen zur Analyse von lebenswissenschaftlichen Daten unterstützt. Dieser Förderschwerpunkt ist Teil des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung (https://gf-bmbf.de/) sowie des KI-Aktionsplans1 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Bisher wurden fünf Auswahlrunden zu verschiedenen Schwerpunktthemen durchgeführt.
Das Ziel dieser Förderrichtlinie besteht darin, die Entwicklung neuer oder verbesserter KI-gestützter Methoden und Analysewerkzeuge zur Erforschung von postakuten Infektionssyndromen (PAIS) voranzutreiben.
Der Zweck dieser Förderung besteht darin, interdisziplinäre Forschungsprojekte zur bioinformatischen Methodenentwicklung zu unterstützen. Dabei sollen durch den Einsatz moderner Methoden und Algorithmen, insbesondere aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI), signifikante Fortschritte im Bereich der Datenintegration und -analyse von postakuten Infektionssyndromen (PAIS) erzielt werden. Die neuen Methoden sollen dabei helfen, klinisch relevante Fragestellungen zu adressieren. Die Ergebnisse des geförderten Projekts dürfen ausschließlich in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung gewährt. Die Bemessungsgrundlage für Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können anteilig finanziert werden, unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben. Eine angemessene Eigenbeteiligung wird erwartet. Hochschulen und vergleichbare Institutionen erhalten Zuwendungen auf Basis der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können, unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Es findet in der ersten Stufe ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung externer Experten statt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem genannten Projektträger bis spätestens 1. März 2024 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie HIER.