Zuwendungszweck
Der Zuwendungszweck ist die zeitlich eng begrenzte Förderung von Einzelvorhaben. In den Vorhaben sollen innovative Forschungsideen erprobt werden, deren Ergebnisse potenziell einen Mehrwert in der Krebsforschung oder -versorgung schaffen. Grundlage bilden bereits vorhandene und operable Daten oder Tools, die auch kombiniert werden können, um eine neue Fragestellung zu beantworten. Die Förderung richtet sich insbesondere an den wissenschaftlichen Nachwuchs, der so Impulse für zukünftige, eigenständige Forschungsprojekte erhalten kann.
Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR1 und der Schweiz genutzt werden.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Einzelprojekte mit klarem Bezug zur Onkologie, in denen eine innovative und alternative Nutzung bereits vorhandener und operabler Datensätze, beziehungsweise bestehender Tools erprobt wird. Für die Erprobung der Forschungsidee müssen die für das Projekt erforderlichen Daten bereits identifiziert, zusammengeführt, strukturiert und annotiert vorliegen. Denkbar wären beispielsweise datenbasierte Lösungsansätze für den klinischen Routinealltag wie beispielsweise die Befundung in der Pathologie oder es können bestehende Tools zugunsten der Nutzerfreundlichkeit angepasst werden. Gefördert werden können auch Weiterentwicklungen von bereits bestehenden Algorithmen oder Softwareanwendungen, wenn sie einen Mehrwert für die wissenschaftliche Community liefern und für andere Nutzergruppen zugänglich gemacht werden (zum Beispiel Entwicklung einer grafischen Oberfläche, eines Algorithmus, Software et cetera).
Forschungsideen sollen auf ihre Machbarkeit beziehungsweise Anwendung für potenziell nachfolgende Projekte hin erprobt werden.
Der Zugang und die Erfüllung der rechtlichen und ethischen Rahmenbedinungen zu den Datensätzen und Tools müssen bereits bestehen und nachweisbar sein.
Folgende Arten von Forschungsprojekten sind nicht förderfähig:
- Projekte, deren wesentlicher Fokus auf der Generierung neuer Daten liegt;
- Projekte, deren Fokus auf der alleinigen Identifizierung, Zusammenführung, Strukturierung, Annotierung von Daten liegt;
- Projekte, deren Fokus auf der alleinigen Entwicklung neuer informationstechnologischer Werkzeuge liegt.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule), in Deutschland verlangt.
Die Förderung eines Universitätsklinikums setzt voraus, dass dem Universitätsklinikum die Zuständigkeit für Forschung und Lehre landesrechtlich zugewiesen wurde, wie es zum Beispiel im Integrationsmodell der Fall ist.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Der Projektstart ist für Oktober 2024 geplant.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden mit einer Zuwendung von jeweils bis zu 50 000 Euro inklusive Projektpauschale gefördert. Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben für die Erprobung alternativer und innovativer Machbarkeits- und Anwendungszenarien in der Onkologie und für die Vernetzung der für das Förderprojekt relevanten Akteure. Unter anderem können auch Ausgaben für notwendige Aufträge an Dritte zur Unterstützung der Arbeiten als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Die Beantragung der Finanzmittel ist in Form einer Pauschale möglich. Dazu sind die Mittel unter Position 0841 (Weitere Sachausgaben 1) des Gesamtfinanzierungsplans zu beantragen beziehungsweise unter der Position 0850 (Sonstige unmittelbare Vorhabenkosten) der Gesamtvorkalkulation und die Position „Pauschale“ zu benennen.
Nicht gefördert werden Ausgaben für Investitionen und sonstige Gegenstände.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.
Dem Projektträger ist bis spätestens 30. August 2024 ein rechtsverbindlich unterschriebener förmlicher Förderantrag sowie eine Vorhabenbeschreibung in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie HIER.