Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Interaktive Technologien für die kardio-onkologische Nachsorge

Förderziel

Ziel der Fördermaßnahme ist die Steigerung der Lebensqualität und Belastungsfähigkeit im Alltag von Patienten, die sich im Stadium der Nachbehandlung einer Krebserkrankung im Sinne einer akuten oder langfristigen Nachsorge befinden. Forschungsergebnisse der innerhalb der Maßnahme geförderten Projekte sollen dazu dienen, künftige kardio-onkologische Nachsorgeprozesse effektiver und patientengerecht zu gestalten. Die Fördermaßnahme soll so dazu beitragen, die Vorbereitung und Durchführung der onkologischen Nachsorge mit Fokus auf kardiovaskuläre Risiken zu verbessern. Folgeprobleme einer Krebserkrankung sollen frühzeitig erkannt werden, sodass Langzeitfolgen vorgebeugt werden kann. Patientenseitig soll so unter anderem die frühzeitige Diagnostik und Therapie von langzeitigen kardiovaskulären Schädigungen, eine Verbesserung der kardio-onkologischen Verlaufskontrollen und -beurteilungen sowie eine höhere Adhärenz bei Nachsorgeprozessen erreicht werden. Für das medizinische Fachpersonal soll die Maßnahme einen Beitrag zu verbessertem intersektoralem Informationsaustausch, übersichtlicher und anschaulicher Informations­aufbereitung sowie Unterstützung in der Organisation und Durchführung von Nachsorgeprozessen leisten.

 

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Forschungsaufwendungen im Rahmen vorwettbewerblicher wissenschaftlicher Verbundvorhaben. Dabei steht die enge fachliche Zusammenarbeit von Forschenden aus Wirtschaft und Wissenschaft sowie Vertretenden der Zielgruppe zur Überprüfung der Umsetzbarkeit grundlegender Forschungsergebnisse in eine spätere wirtschaftliche Nutzung und Verwertung im Mittelpunkt. Inhaltlich werden im Rahmen dieser Bekanntmachung Verbundprojekte gefördert, die digitale Anwendungen und Technologien für die Stärkung der Lebensqualität und Belastungsfähigkeit im Alltag von Krebspatienten beziehungsweise Krebsüberlebenden erforschen und entwickeln. Diese müssen den Bereich der Kardio-Onkologie adressieren. Außerdem sind Setting-übergreifende Angebote, nutzbare Screening- und Diagnostikinstrumente, individuelle Nachsorgepläne sowie niedrigschwellige Wissensvermittlung und Beratung von Patienten und Angehörigen denkbar.

 

Zuwendungsempfänger

  • Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Start-ups, KMU und mittelständische Unternehmen),
  • Krankenhäuser, medizinische Einrichtungen,
  • Verbände, Vereine und Non-Profit-Organisationen.

Von den Verbundpartnern ist ein Koordinator zu benennen.

 

Höhe der Zuwendung

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten7 fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

 

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis spätestens 31. Januar 2025 um 12:00 Uhr zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.

 

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie HIER.