Diese Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) möchte kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bei klinischen Validierungen medizintechnischer Lösungen unterstützen. Hierdurch soll den regulatorischen Anforderungen gemäß MDR bzw. IVDR zu Präklinik und Klinischer Bewertung Rechnung getragen und die zügige Überführung von Innovationen in die Versorgung gefördert werden.
Zuwendungszweck
Zweck der Förderrichtlinie ist die Förderung von Vorhaben der Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) zur klinischen Validierung von innovativen medizintechnischen Lösungen. Dabei sollen KMU im Rahmen von Einzelvorhaben in die Lage versetzt werden, einen zügigen Transfer ihrer innovativen Lösungen in die Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR1 und der Schweiz genutzt werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verlangt.
Höhe der Zuwendung
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie HIER.