Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Photonische und quantenbasierte Technologien für medizinische Diagnostik und Therapie“

Förderziel

Das realistische und angemessene, anspruchsvolle Ziel der Förderung ist, während der Projektlaufzeit innovative Technologien für eine verbesserte medizinische Diagnostik und Therapie zu erforschen und entwickeln. Die perspektivische technische Verbesserung kann sich dabei beispielsweise auf folgende Kriterien beziehen:

  • höhere Spezifität und/oder Selektivität;
  • schnellere Analysedauer und dadurch schnellere Diagnose;
  • sensitivere Messungen, die eine frühere Erkennung von Krankheiten erlauben;
  • präzisere Ermittlung und Einstellung relevanter Parameter, die eine kürzere Anwendungsdauer ermöglichen;
  • nachhaltigere Verfahren durch weniger notwendige Einweg-Produkte.

Diese Aufzählung ist nicht als abschließend, sondern als beispielhaft zu verstehen. Den Verbünden steht es frei, weitere geeignete Kriterien für quantifizierbare signifikante Verbesserungen zu definieren und in der Antragsskizze nachvollziehbar zu erläutern. Es sollen im Modul A neue Kombinationen eines photonischen beziehungsweise quantenbasierten Verfahrens mit anderen Verfahren (auch nicht-photonische und nicht-quantenbasierte Verfahren sind möglich) erforscht und ent­wickelt werden. Applikationstests in der jeweils benannten Endanwendung sind als „proof of concept“ in relevanter Umgebung durchzuführen, zum Beispiel im biotechnologischen Verfahren, im Tiermodell oder in klinischer Umgebung. In Ergänzung sollen in Modul B durch die Unterstützung von Forschungsaktivitäten zu den Grundlagen neuer quantenbasierter oder photonischer Verfahren perspektivisch Anwendungspotenziale in der medizinischen Diagnostik und Therapie eröffnet werden. Das jeweilige Projektziel ist erreicht, wenn die Funktionstüchtigkeit des neuen Verfahrens mit einem Versuchsaufbau im Labor (Labormuster) nachgewiesen wird.

 

Gegenstand der Förderung

Die Förderung richtet sich an risikoreiche, anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich innovativer photonischer und quantenbasierter Technologien mit Anwendungsperspektiven in der Medizin und medizinischen Biotechnologie.

Modul A fokussiert auf anwendungsspezifische Kombinationen aus verschiedenen Verfahren der Photonik und Quantentechnologien, wobei mindestens eines dieser Verfahren zugeordnet sein muss. Die Projekte sollen eine realistische Verwertungsperspektive bieten und können ergänzende Arbeiten zur Digitalisierung der Messtechnik umfassen. Ein Systemintegrator und ein Endanwender sind zwingend erforderlich, während die Koordination durch einen Industriepartner erfolgen sollte. Die Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird angestrebt.

Modul B adressiert die Erforschung quantenbasierter Effekte und neuer photonischer Methoden mit hohem Risiko aufgrund des Neuheitsgrades. Auch hier ist eine Anwendungsperspektive in der Medizin oder medizinischen Biotechnologie erforderlich, und mindestens ein Industriepartner muss aktiv teilnehmen.

In beiden Modulen sind die genannten Themenfelder beispielhaft; andere relevante Themen können ebenfalls gefördert werden. Einzelvorhaben werden nicht unterstützt.

 

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, (Universitäts-)Kliniken und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung, forschende Klinik), in Deutschland verlangt. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen. Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen. Kleine und mittlere Unternehmen oder „KMU“ im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraus­setzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.4 Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO im Rahmen des Antrags.

 

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Förderdauer eines Verbundprojekts beträgt in der Regel bis zu drei Jahre. Eine Meilensteinprüfung mit Abbruchkriterien zur Hälfte der Laufzeit ist vorgesehen. Im Anschluss wird über die Fortführung des Vorhabens entschieden. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten6 fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

 

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe ist zunächst für jeden Verbund eine mit allen Verbundpartnern abgestimmte Projektskizze durch den vorgesehenen Verbundkoordinator zu erstellen. Diese ist dem beauftragten PT in elektronischer Form vorzulegen. Für die Erstellung der Projektskizzen und deren Einreichung ist ausschließlich das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline).

Es gelten folgende Vorlagefristen:

Modul A: 30. April 2025,
Modul B: 30. Juni 2025.

Diese Fristen gelten nicht als Ausschlussfristen. Projektskizzen, die nach den oben angegebenen Zeitpunkten eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie HIER