Die Fördermaßnahme ist Teil der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung und des Fünf-Punkte-Konzepts des BMBF „Mehr Chancen für Gründungen“. Sie gehört zum BMBF-Forschungsprogramm „Miteinander durch Innovation“ und zielt darauf ab, das Potenzial von Start-ups im Bereich interaktiver Technologien für Gesundheit und Lebensqualität zu stärken. Das BMBF möchte die Gründungschancen von Start-ups durch gezielte Förderung von Forschungsteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbessern (Modul 1) sowie bereits gegründete Start-ups bei risikoreicher FuE unterstützen (Modul 2). Die Fördermaßnahme soll Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in den Bereichen „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ sowie „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation“ unterstützen.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich interaktiver Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, die sich auf die Forschungsfelder „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ sowie „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation“ konzentrieren. Anwendungen im Bereich industrieller Produktion sind von dieser Richtlinie ausgeschlossen.
Bei Modul 1 sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppen angesiedelt sind, antragsberechtigt. Bei Modul 2 können Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen Anträge stellen. Unternehmen, die nicht die Kriterien der Buchstaben a, b oder c erfüllen, haben die Möglichkeit, sich auf eigene Kosten als assoziierte Partner am Vorhaben zu beteiligen.
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung gewährt, mit einer Förderdauer von in der Regel 18 bis 36 Monaten. Bei Verbundprojekten muss ein Koordinator von den Partnern benannt werden. Die finanzielle Unterstützung für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausführen, basiert auf den zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten und erfordert eine angemessene Eigenbeteiligung. Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen, die keine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausführen, können bis zu 100 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben erhalten. Nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken erhalten zusätzlich eine Projektpauschale von 20 %. Start-ups mit geringem Eigenkapital können eine Förderung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben erhalten. Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten werden gemäß den Richtlinien des BMBF festgelegt und berücksichtigen die Vorgaben der AGVO.
Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jährlich jeweils der 15. Januar und der 15. Juli.
Projektskizzen, die nach dieser Frist eingehen, können erst beim nächsten Stichtag berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie HIER.