Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Weiterentwicklung und Vernetzung von Digitalen FortschrittsHubs Gesundheit

Die digitale Vernetzung von Forschung und Versorgung bietet große Potentiale für eine intelligente Medizin und kann die Qualität der Behandlungsergebnisse und die Patientensicherheit erhöhen. Mit der Medizininformatik-Initiative (MII) leistet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) einen wichtigen Beitrag, diese Chancen der Digitalisierung durch eine standort- und sektorenübergreifende Nutzung digitaler Gesundheitsdaten für die medizinische Forschung und Versorgung besser zu nutzen.

 

Förderziel

Die Förderrichtlinie zielt strukturell darauf ab, die durch die bisherige Förderung etablierten Strukturen und Standards der Hubs weiterzuentwickeln, zu stärken und die Vernetzung untereinander sowie mit anderen Forschungsdateninfrastrukturen voranzutreiben. Damit soll die Nachhaltigkeit und Anschlussfähigkeit der bereits entwickelten Konzepte und technischen Lösungen auch langfristig sichergestellt werden. Inhaltliches Ziel ist die Weiterentwicklung von IT-Lösungen zur sektorenübergreifenden Datenbereitstellung. Erprobte „Best Practice“-Beispiele sollen den Nutzen der entwickelten Lösungen demonstrieren und auf andere Hubs übertragen werden.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden in einer weiteren Förderphase erfolgreiche und zukunftsfähige Verbundprojekte aus der bisherigen Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für „Digitale FortschrittsHubs Gesundheit“ im Förderkonzept Medizininformatik vom 4. Februar 2020 (BAnz AT 28.02.2020 B4).

Thematisch und strukturell soll die Förderung an die von den bislang geförderten Hubs erzielten Ergebnisse anschließen. Sie soll zugleich eine Weiterentwicklung (auch im Sinne neuer Schwerpunkte) und eine weitere Vernetzung der bisher geförderten Strukturen beinhalten. Abhängig von der Weiterentwicklung und neuen Schwerpunktsetzung ist, auch mit Blick auf die Hub-internen und Hub-übergreifenden Use Cases, die Einbindung neuer Verbundpartner im Sinne eines Roll-outs oder auch der Abgang einzelner Verbundpartner, wo sinnvoll, erwünscht. Die aktive Einbindung mindestens eines DIZ pro Hub ist nach wie vor verpflichtend.

 

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen und Universitätskliniken, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung (zum Beispiel Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen), Vereine, Verbände, Stiftungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt. 

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen.

 

Höhe der Zuwendung

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

 

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie HIER