Richtlinie zur Förderung von selbständigen Forschungsgruppen im Förderschwerpunkt „Zukunft eHealth“

Förderziel

Diese Förderrichtlinie unterstützt innovative, insbesondere KI-basierte In-silico-Ansätze zur Verbesserung der Prävention, Diagnose und Therapie von Krankheiten in der biomedizinischen Forschung. Gleichzeitig sollen Wissenschaftlerinnen im Bereich eHealth auf dem Weg zur Professur oder Führungsposition gefördert werden, um ihre langfristige Präsenz im Wissenschaftssystem zu stärken. Sie trägt zur Gleichstellungspolitik der Bundesregierung bei, indem sie die Chancen von Frauen in Wissenschaft und Forschung erhöht. Die strukturellen Ziele sind erreicht, wenn die Beteiligung und Sichtbarkeit von Frauen in eHealth-Führungspositionen steigt und mehr Rollenvorbilder entstehen. Langfristig soll die Anzahl von W3-Professuren und äquivalenten Führungspositionen für Frauen wachsen. Die wissenschaftlichen Ziele sind erreicht, wenn neue In-silico-Methoden und Analysewerkzeuge entwickelt, die Sekundärnutzung von Daten verbessert und Erkenntnisse durch Publikationen zugänglich gemacht wurden.

 

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden eigenständige Forschungsgruppen unter Leitung von Wissenschaftlerinnen, die datengetriebene Gesundheitsforschung oder computergestützte biomedizinische Forschung vorantreiben. Ziel ist die Entwicklung innovativer In-silico-Ansätze durch digitale Technologien.

Förderfähige Projekte sollen:

  • Biomedizinische und Gesundheitsdaten verbessern, verknüpfen und institutionenübergreifend nutzbar machen.
  • Evidenzbasierte Entscheidungsunterstützungssysteme weiterentwickeln.
  • IT-Lösungen für personalisierte Behandlungsansätze optimieren.
  • KI-basierte Methoden zur Analyse biomedizinischer Daten entwickeln.
  • Neue Modellierungs- und Simulationstools für biomedizinische Systeme schaffen.

Der Fokus liegt auf Methodenentwicklung, wobei die erarbeiteten Werkzeuge bereits während der Projektlaufzeit klinische Fragestellungen adressieren sollen. Eine solide Datengrundlage muss zum Projektstart vorhanden sein. Neue Datenerhebungen sind möglich, wenn sie der Anwendung und Evaluierung der entwickelten Methoden dienen. Nicht gefördert werden klinische Studien oder Projekte zur De-novo-Generierung biomedizinischer Daten und Biomaterialsammlungen.

Zielgruppe:
Die Förderung richtet sich an Wissenschaftlerinnen an der Schnittstelle von MINT und Gesundheitsforschung, insbesondere mit interdisziplinärer Qualifikation in datengetriebener Gesundheitsforschung, Sozialwissenschaften oder Versorgungsforschung. Das Projekt muss von einer erfahrenen Wissenschaftlerin im Bereich eHealth geleitet werden.

Zusätzliche Anforderungen:

Praxisnahe Projekte sollen durch Anwendende aus der Praxis begleitet werden. Vernetzungsaktivitäten zwischen den geförderten Gruppen sind verpflichtend und beinhalten Karriereentwicklung, Mentoring und Weiterbildung. Beteiligung an nationalen und europäischen Netzwerken wie dem Netzwerk Universitätsmedizin oder der Medizininformatik-Initiative wird vorausgesetzt.

 

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt. Einrichtungen und Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt. Übt ein und dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten aus, ist sie antragsberechtigt, wenn die nichtwirtschaftlichen und die wirtschaftlichen Tätigkeiten und ihre Kosten, Finanzierung und Erlöse klar voneinander getrennt werden können, sodass keine Gefahr der Quersubventionierung der wirtschaftlichen Tätigkeit besteht. Die Förderung eines Universitätsklinikums setzt voraus, dass dem Universitätsklinikum die Zuständigkeit für Forschung und Lehre landesrechtlich zugewiesen wurde, wie es zum Beispiel im Integrationsmodell der Fall ist.

 

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt. Die Forschungsvorhaben der Forschungsgruppen können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gefördert werden.

 

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 12. Mai 2025 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie HIER.