Richtlinie zur Förderung von transnationalen Forschungsprojekten zur Modulation der Alterung des Gehirns durch Ernährung und einen gesunden Lebensstil im Rahmen der Europäischen Partnerschaft ERA4Health

Die Europäische Partnerschaft ERA4Health koordiniert die Aktivitäten von Förderorganisationen im Europäischen Forschungsraum für Gesundheit und Wohlbefinden. Durch transnationale Verbundforschung und gemeinsame Programmplanung werden prioritäre Felder der öffentlichen Gesundheit adressiert. Das Ziel ist es, länderübergreifendes Wissen und Handlungsempfehlungen zu generieren und eine gemeinsame Förderstrategie umzusetzen, um die Gesundheitsforschung voranzutreiben und Innovationen zu entwickeln.

Das Ziel dieser Förderinitiative besteht darin, transnationale Forschungsverbünde zu unterstützen, die sich mit der Förderung einer gesunden Hirnalterung und der Prävention sowie Verbesserung von altersbedingten kognitiven Beeinträchtigungen durch Ernährung und andere Lebensstilfaktoren beschäftigen.

Gefördert werden transnationale Forschungsverbünde, die neue Erkenntnisse über die Modulation der Hirnalterung durch Ernährung und andere Lebensstilfaktoren gewinnen und Interventionsstudien zur Verbesserung altersbedingter kognitiver Beeinträchtigungen durchführen. Mindestens einer der folgenden Lebensstilfaktoren - Ernährung, körperliche Aktivität, Schlafverhalten, soziale Interaktion oder Stress - soll untersucht werden. Die Ergebnisse sollen relevant für Prävention und öffentliche Gesundheit sein und sich auf große Bevölkerungsgruppen beziehen.

 

Höhe der Zuwendung

Die Fördermittel werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung gewährt. Die Höhe der Zuwendungen für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen, die keine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausüben, richtet sich nach den zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft nach den zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten) und kann individuell bis zu 100 % betragen, unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben. Zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben wird bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

 

Das Förderverfahren besteht aus drei Stufen. Zunächst wird ein zweistufiges internationales Begutachtungsverfahren durchgeführt. Anschließend werden die deutschen Projektpartner der ausgewählten transnationalen Verbünde in einer dritten Stufe aufgefordert, formelle Förderanträge einzureichen. Sowohl für die Projektskizzen (pre-proposals) als auch für die ausführlichen Projektbeschreibungen (full proposals) ist ein gemeinsames Dokument von den Projektpartnern eines transnationalen Verbunds zu erstellen. Der Projektkoordinator reicht dieses Dokument elektronisch über https://era4health.eu/ ein.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem gemeinsamen Call Sekretariat, das beim italienischen Förderer MUR angesiedelt ist, bis spätestens 15. Januar 2024 (16 Uhr CET) zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

 

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie HIER