Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert mit den Richtlinien für den Bundesplan Projektträgeren, die ältere Menschen in ihrem
selbstständigen und gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft unterstützen.
Förderfähig sind Anliegen, die Gewährleistung von Schutz und Hilfe im Alter bieten sowie die aktive Partizipation und Aktivierung der Potenziale von älteren Menschen und die Unterstützung von behinderten älteren Menschen für ihre selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
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