Sachsen verbessert Schutz und Selbstbestimmung von betreuten Personen in Einrichtungen

Der Sächsische Landtag hat das neue »Sächsische Wohnteilhabegesetz« verabschiedet, das das bisherige Gesetz zur Betreuungs- und Wohnqualität im Freistaat Sachsen ablöst. Das Gesetz berücksichtigt die geänderten bundesrechtlichen Regelungen, wie z.B. des Bundesteilhabegesetzes, und verbessert den Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern vor Gewalt, Missbrauch, Ausbeutung und Diskriminierung. Träger von Einrichtungen müssen nun interne Beschwerdeverfahren einführen und Gewaltschutzkonzepte erstellen. Sozialministerin Köpping betont, dass das Ziel des Gesetzes ist, ein modernes Leitbild für den Lebensalltag pflege- oder betreuungsbedürftiger Menschen zu schaffen und ihr Recht auf Beteiligung, Selbstbestimmung und Mitwirkung zu stärken. Die neuen Regelungen sollen transparenter und besser handhabbar sein.

 

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