Studienplatz über die Vorabquote nach dem Sächsischen Landarztgesetz

Ein Medizinstudium wird angestrebt? Zudem besteht Interesse an einer hausärztlichen Tätigkeit, insbesondere im ländlichen Raum? Dann ist dies die richtige Gelegenheit. Der nächste Bewerbungszeitraum beginnt am 15. Januar 2025 und endet am 28. Februar 2025 für einen Studienplatz der Humanmedizin über die Vorabquote nach dem Sächsischen Landarztgesetz für das Wintersemester 2025/2026. Seit dem Wintersemester 2022/23 werden im Freistaat Sachsen 6,5 Prozent der Studienplätze in der Medizin sowie des Modellstudiengangs Humanmedizin an angehende Hausärzte vergeben, die insbesondere in ländlichen Gebieten tätig werden möchten. Diese Regelung wurde durch das Sächsische Landarztgesetz ermöglicht, um der sich abzeichnenden hausärztlichen Unterversorgung in bestimmten Regionen des Freistaates Sachsen entgegenzuwirken. Insbesondere im ländlichen Raum und in der Stadt Chemnitz hat die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) zunehmend Schwierigkeiten, Vertragsarztsitze wieder zu besetzen und eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Der Freistaat Sachsen setzt sich aktiv dafür ein, diesem Trend entgegenzuwirken.

 

Weitere Informationen finden Sie HIER.