Übersicht zu Förderprogrammen in der Pflege

Die Website „Pflegenetzwerk Deutschland“ ist eine Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit. Hier können sie sich zu insgesamt vier Förderprogrammen in Kürze informieren:

  • Mehr Personal: Pflegefachkraftstellen-Programm nach § 8 Abs. 6 SGB XI - seit dem 1. Januar 2019 gilt: Stellen vollstationäre Pflegeeinrichtungen – einschließlich Kurzzeitpflegeeinrichtungen – zusätzliche Pflegefachpersonen ein oder stocken sie Stellen auf, können sie sich diese zusätzlichen Personalkosten voll finanzieren lassen.
  • Bessere Vereinbarkeit: Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf nach § 8 Abs. 7 SGB XI - Ob spezielle Betreuungsangebote oder Schulungen für Leitungskräfte und Beschäftigte: Das Förderprogramm unterstützt Maßnahmen von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, die die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für ihre in der Pflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbessern.
  • Neue Technik: Förderung der Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen gemäß § 8 Abs. 8 SGB XI - Digitalisierung bietet erhebliche Chancen, um die beruflich Pflegenden in der ambulanten und stationären Langzeitpflege zu entlasten. Um dieses Entlastungspotenzial zu fördern, unterstützt die Pflegeversicherung Investitionen in digitale und technische Ausrüstung und damit in Zusammenhang stehende Schulungen.
  • Starke Netzwerke: Förderung von regionalen Netzwerken nach § 45c Abs. 9 SGB XI - Aus Mitteln der sozialen und der privaten Pflegeversicherung werden selbstorganisierte, regionale Netzwerke gefördert, um die regionale Zusammenarbeit in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu unterstützen. Die Netzwerke sollen dabei helfen, den Versorgungs- und Unterstützungsbedarf von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen besser zu decken.

Eine Übersicht sowie Informationen zu den vier Förderprogrammen in der Pflege finden Sie unter: https://pflegenetzwerk-deutschland.de/schwerpunkte/foerderprogramme