Förderbekanntmachung Versorgungsforschung – Medizinische Leitlinien (MedLL)

Die gesetzliche Krankenversicherung muss kontinuierlich weiterentwickelt werden, um eine flächendeckende und bedarfsgerechte medizinische Versorgung auf hohem Niveau für alle Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Herausforderungen wie die demografische Entwicklung, neue Behandlungsmöglichkeiten und sektorenübergreifende Versorgung müssen bewältigt werden. Der Innovationsfonds wurde geschaffen, um Innovationen in der Versorgung zu fördern, einschließlich neuer Versorgungsformen und Versorgungsforschung. Ein spezielles Förderangebot zielt darauf ab, medizinische Leitlinien praxisnah zu entwickeln oder weiterzuentwickeln, insbesondere in Bereichen, wo bisher keine hochwertigen Leitlinien existieren. Die Förderung unterstützt die Erstellung von Leitlinien basierend auf bester verfügbarer Evidenz, vor allem in berufs- oder sektorenübergreifenden sowie geschlechts- oder altersspezifischen Kontexten. Dadurch wird eine gezielte Unterstützung der Leitlinienentwicklung ermöglicht, die für die Verbesserung der Versorgung von großer Bedeutung ist.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte zur Entwicklung oder Weiterentwicklung von medizinischen Leitlinien, die einen besonderen Bedarf in der Versorgung adressieren. Das Ziel ist die Erstellung einer hochwertigen medizinischen Leitlinie gemäß den Standards der AWMF, insbesondere der Stufenklassifikation S3. Die Projekte müssen sich auf spezifische Themenfelder konzentrieren und Interdisziplinarität, Interprofessionalität sowie die Einbindung der Patientenperspektive berücksichtigen. Es wird empfohlen, die Hinweise zur Nutzung von E-Health-Lösungen/Telemedizin zu beachten.

Für die Themenfelder

  • Entwicklung und Weiterentwicklung von Leitlinien für die Versorgung bei häufigeren Erkrankungen unter besonderer Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte
  • Entwicklung und Weiterentwicklung von Leitlinien für die Versorgung bei häufigeren Erkrankungen unter besonderer Berücksichtigung bereits geförderter Innovationsfondsprojekte
  • Entwicklung und Weiterentwicklung von Leitlinien mit Fokus Gesundheit der Bevölkerung, Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)

sind die vollständigen Anträge bis spätestens 24. September 2024, 12:00 Uhr, beim Projektträger einzureichen.

 

Weitere Informationen zur Förderbekanntmachung finden Sie HIER

Förderbekanntmachung Versorgungsforschung zum themenspezifischen Bereich

Dieses Förderangebot zielt darauf ab, Projekte in der Versorgungsforschung zu unterstützen, die dazu beitragen, die bestehende Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterzuentwickeln und ein hohes Potenzial für die praktische Anwendung in der Versorgungspraxis aufweisen. Die Forschungsprojekte sollen Erkenntnisse liefern, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss übernommen werden können, als Grundlage für strukturelle Veränderungen des gesetzlichen Rahmens dienen oder zur Weiterentwicklung der Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung beitragen. Gefördert werden innovative Projekte, die relevante Versorgungsprobleme ansprechen. In dieser Förderwelle veröffentlicht der Innovationsausschuss drei themenspezifische Förderbekanntmachungen.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungsprojekte zur Verbesserung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung, die sich auf spezifische Themenfelder konzentrieren. Dabei können besondere Projektstrukturen und -elemente wie Digitalisierung oder Patient-Empowerment integriert werden. Die Berücksichtigung geschlechts- und altersspezifischer Aspekte sowie die Einbindung von Migrationshintergrund und sozial benachteiligten Gruppen sind wichtig. Die Perspektive der Patientinnen und Patienten soll in die Projekte einbezogen werden, indem sie aktiv an der Entwicklung und Durchführung beteiligt sind. Es wird empfohlen, die Hinweise zur Nutzung von E-Health-Lösungen/Telemedizin zu beachten.

Für die Themenfelder

  • Versorgungsforschung zu sexuell übertragbaren Infektionen
  • Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren von Gesundheitsnetzwerken
  • Forschung für eine bedarfsgerechte Versorgung im Hinblick auf geschlechtsbedingte Unterschiede unter Berücksichtigung weiterer Determinanten (intersektionaler Ansatz)
  • Adhärenz in der Nutzung digitaler Versorgungsangebote
  • Effektivere und effizientere Heilmittelversorgung durch gezielten Einsatz von Eigenübungsprogrammen
  • Versorgung von Patientinnen und Patienten mit postviralen Symptomkomplexen wie z. B. Post-/Long-COVID, ME/CFS
  • Algorithmen für die Erkennung gesundheitlicher Risiken auf der Basis von Sekundärdaten
  • Begleitforschung zur Einführung der widerspruchsbasierten elektronischen Patientenakte

sind die vollständigen Anträge bis spätestens 22. Oktober 2024, 12:00 Uhr, beim Projektträger einzureichen.

 

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Richtlinie zur Förderung von interdisziplinären Veranstaltungsreihen für Studierende und Promovierende im Förderschwerpunkt „Zukunft eHealth“

Im Gesundheitswesen werden medizinische Informationen zunehmend digital erfasst, und die biomedizinische Forschung generiert immer größere Datenmengen. Um diese Daten besser zu nutzen, sind fortschrittliche rechnergestützte Analysen und datengetriebene Forschungsansätze (eHealth) notwendig. Wichtige Aspekte sind die strukturierte Digitalisierung medizinischer Daten, institutionenübergreifende Datennutzung sowie innovative Methoden wie künstliche Intelligenz (KI).

Im Rahmen der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation des Bundes soll die datengetriebene Medizin weiterentwickelt werden, insbesondere durch KI-basierte Diagnostik und Therapie. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt dies mit Initiativen wie der Medizininformatik-Initiative (MII), Systemmedizin und Computational Life Sciences sowie Fördermaßnahmen in den Bereichen Datenanalyse, Modellierung schwerer Infektionskrankheiten und Computational Neuroscience.

Das BMBF trägt damit zur Nutzung der Digitalisierung in der Medizin bei, um die Qualität in Diagnostik, Therapie und Prävention zu verbessern. Deutschland muss seine Forschungskapazitäten im eHealth-Bereich weiter ausbauen, um international konkurrenzfähig zu bleiben. Dafür werden hochqualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der Schnittstelle von MINT und Medizin benötigt.

Mit dem Förderschwerpunkt „Zukunft eHealth“ will das BMBF junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fördern, um sie für eine Karriere in den interdisziplinären eHealth-Bereichen zu gewinnen. Angesichts rückläufiger Studierendenzahlen in MINT-Fächern ist es wichtig, Studierende frühzeitig für eine wissenschaftliche Karriere im Bereich eHealth zu begeistern. Es besteht ein dringender Bedarf an Vernetzungsmöglichkeiten für interdisziplinäre Forschung.

 

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

 

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Projekte beziehungsweise Verbünde können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden.

 

Dem Projektträger ist bis spätestens 16. September 2024 ein rechtsverbindlich unterschriebener förmlicher Förderantrag sowie eine Vorhabenbeschreibung in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.

Bei Verbundprojekten sind die Vorhabenbeschreibungen in Abstimmung aller Beteiligten durch den vorgesehenen Verbundkoordinator als eine Vorhabenbeschreibung vorzulegen.

 

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Sachsen gibt den Start des dritten Wettbewerbsaufrufs zur Förderung von Innovationsclustern bekannt

Durch die Förderung von Innovationsclustern strebt der Freistaat Sachsen an, innovative Netzwerkprojekte zu unterstützen, die zur digitalen und/oder ökologischen Transformation der sächsischen Wirtschaft beitragen und große Marktpotenziale erschließen. Die geförderten Innovationscluster sollen unternehmensgetrieben, anwendungsorientiert und mit aktiver Beteiligung von Hochschulen, außeruniversitären Einrichtungen und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen den Wissenstransfer in marktfähige Lösungen vorantreiben. Globale Herausforderungen und Chancen für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Sachsens liegen insbesondere in den Bereichen: Industrien der Zukunft (energie- und ressourceneffiziente Produktion, neue Werkstoffe und Materialien, smarte Technologien), Energie (effiziente Energienutzung, emissionsarme Energiebereitstellung, sichere Energieversorgung, Sektorenkopplung), Mobilität (effiziente und umweltfreundliche Fahrzeugkonzepte, Antriebstechnologien, Verkehrssysteme) sowie Gesundheit (qualitativ hochwertige, nachhaltige und personalisierte Produkte und Dienstleistungen im medizinischen und pflegerischen Bereich).

Im Rahmen des dritten Innovationsclusterwettbewerbs plant der Freistaat Sachsen, gemäß der Richtlinie Clusterförderung, bis zu drei Projekte mit jeweils bis zu 5 Mio. Euro über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren zu unterstützen.

Für eine Förderauswahl ist es erforderlich, dass das Netzwerk mindestens 15 fest eingebundene Akteure umfasst und hauptsächlich von Unternehmen getragen wird. Es ist auch möglich, dass Förderanträge von mehreren sächsischen Netzwerken gemeinsam in einem Konsortium gestellt werden. In diesem Fall müssen alle beteiligten Netzwerke jeweils mindestens 15 fest eingebundene Akteure haben und überwiegend von Unternehmen getragen werden.

 

Die Frist zur Einreichung des Antrags beginnt mit Bekanntmachung dieses Aufrufs und endet am 15. August 2024. Die für die Antragstellung erforderlichen Vordrucke werden auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank bereitgestellt.

 

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Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“

Die Fördermaßnahme ist Teil der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung und des Fünf-Punkte-Konzepts des BMBF „Mehr Chancen für Gründungen“. Sie gehört zum BMBF-Forschungsprogramm „Miteinander durch Innovation“ und zielt darauf ab, das Potenzial von Start-ups im Bereich interaktiver Technologien für Gesundheit und Lebensqualität zu stärken. Das BMBF möchte die Gründungschancen von Start-ups durch gezielte Förderung von Forschungsteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbessern (Modul 1) sowie bereits gegründete Start-ups bei risikoreicher FuE unterstützen (Modul 2). Die Fördermaßnahme soll Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in den Bereichen „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ sowie „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation“ unterstützen.

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich interaktiver Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, die sich auf die Forschungsfelder „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ sowie „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation“ konzentrieren. Anwendungen im Bereich industrieller Produktion sind von dieser Richtlinie ausgeschlossen.

Bei Modul 1 sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppen angesiedelt sind, antragsberechtigt. Bei Modul 2 können Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen Anträge stellen. Unternehmen, die nicht die Kriterien der Buchstaben a, b oder c erfüllen, haben die Möglichkeit, sich auf eigene Kosten als assoziierte Partner am Vorhaben zu beteiligen.

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung gewährt, mit einer Förderdauer von in der Regel 18 bis 36 Monaten. Bei Verbundprojekten muss ein Koordinator von den Partnern benannt werden. Die finanzielle Unterstützung für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausführen, basiert auf den zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten und erfordert eine angemessene Eigenbeteiligung. Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen, die keine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausführen, können bis zu 100 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben erhalten. Nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken erhalten zusätzlich eine Projektpauschale von 20 %. Start-ups mit geringem Eigenkapital können eine Förderung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben erhalten. Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten werden gemäß den Richtlinien des BMBF festgelegt und berücksichtigen die Vorgaben der AGVO.

 

Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jährlich jeweils der 15. Januar und der 15. Juli.

Projektskizzen, die nach dieser Frist eingehen, können erst beim nächsten Stichtag berücksichtigt werden.

 

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Förderbekanntmachung neue Versorgungsformen zum themenoffenen Bereich – zweistufig lang

Neue Versorgungsformen im Innovationsfonds gehen über die bisherige Regelversorgung hinaus und zielen auf eine Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung ab. Dies umfasst Modelle, die die Sektorentrennung überwinden oder innersektorale Schnittstellen optimieren möchten. Eine Förderung erfordert ein belastbares Evaluationskonzept, um Erkenntnisse zu gewinnen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in Richtlinien übernommen oder als Grundlage für strukturelle Veränderungen im Gesundheitswesen genutzt werden können.

 

Im zweistufigen Antrags- und Förderverfahren dieser Bekanntmachung sind zunächst Ideenskizzen einzureichen, die die wesentlichen Projektinhalte vorstellen. Der Innovationsausschuss wählt aus, welche Ideenskizzen zur Ausarbeitung eines qualifizierten Vollantrags gefördert werden. In der Konzeptentwicklungsphase haben die Antragsteller sechs Monate Zeit, um den Vollantrag auszuarbeiten und beim Innovationsausschuss einzureichen. Dieser entscheidet dann, welche Projekte in der Durchführungsphase unterstützt werden. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel bis zu 36 Monate, kann aber in begründeten Fällen auf maximal 48 Monate verlängert werden. Die Einreichung eines Vollantrags setzt eine erfolgreiche Teilnahme an der Konzeptentwicklungsphase voraus; ein direkter Vollantrag ohne vorherige Beteiligung ist nicht möglich. Weitere Details zur Förderung und zum Verfahren sind in den Nummern 6 und 8 der Bekanntmachung festgelegt.

 

 
Die Ideenskizzen für den themenoffenen Bereich (zweistufig lang) sind dem DLR Projektträger bis spätestens 22. Mai 2024, 12.00 Uhr, in elektronischer Form vorzulegen. Die Antragstellenden, die gefördert werden, können bis zum 3. Juni 2025 ihre Vollanträge einreichen. Die Einreichung eines Vollantrags setzt die erfolgreiche Auswahl der Ideenskizze durch den Innovationsausschuss voraus, eine direkte Einreichung eines Vollantrags ist nicht möglich. Die finale Entscheidung über die Förderung und Umsetzung der Projekte erfolgt dann im Anschluss.
 
Weitere Informationen zur Förderbekanntmachung finden Sie HIER.

Förderbekanntmachung neue Versorgungsformen zum themenspezifischen Bereich – zweistufig lang

Neue Versorgungsformen im Innovationsfonds gehen über die bisherige Regelversorgung hinaus und zielen auf eine Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung ab. Dies umfasst Modelle, die die Sektorentrennung überwinden oder innersektorale Schnittstellen optimieren möchten. Eine Förderung erfordert ein belastbares Evaluationskonzept, um Erkenntnisse zu gewinnen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in Richtlinien übernommen oder als Grundlage für strukturelle Veränderungen im Gesundheitswesen genutzt werden können.

 

Im zweistufigen Antrags- und Förderverfahren dieser Bekanntmachung sind zunächst Ideenskizzen einzureichen, die die wesentlichen Projektinhalte vorstellen. Der Innovationsausschuss wählt aus, welche Ideenskizzen zur Ausarbeitung eines qualifizierten Vollantrags gefördert werden. In der Konzeptentwicklungsphase haben die Antragsteller sechs Monate Zeit, um den Vollantrag auszuarbeiten und beim Innovationsausschuss einzureichen. Dieser entscheidet dann, welche Projekte in der Durchführungsphase unterstützt werden. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel bis zu 36 Monate, kann aber in begründeten Fällen auf maximal 48 Monate verlängert werden. Die Einreichung eines Vollantrags setzt eine erfolgreiche Teilnahme an der Konzeptentwicklungsphase voraus; ein direkter Vollantrag ohne vorherige Beteiligung ist nicht möglich. Weitere Details zur Förderung und zum Verfahren sind in den Nummern 6 und 8 der Bekanntmachung festgelegt.

 

Die Ideenskizzen für den themenoffenen Bereich (zweistufig lang) bis spätestens 22. Mai 2024, 12.00 Uhr, beim DLR Projektträger einzureichen. Die Antragstellenden, die gefördert werden, können bis zum 3. Juni 2025 ihre Vollanträge einreichen. Die Einreichung eines Vollantrags setzt die erfolgreiche Auswahl der Ideenskizze durch den Innovationsausschuss voraus, eine direkte Einreichung eines Vollantrags ist nicht möglich. Die finale Entscheidung über die Förderung und Umsetzung der Projekte erfolgt dann im Anschluss.

 

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Förderbekanntmachung neue Versorgungsformen zum themenoffenen Bereich – einstufig kurz

Die Förderung von neuen Versorgungsformen mit kurzer Laufzeit im einstufigen Verfahren richtet sich an Antragsteller, deren Projekte innerhalb von zwei Jahren Ergebnisse zur Verbesserung der Versorgung liefern können. Dies umfasst gesundheitsbezogene Verbesserungen, patientenrelevante Struktur- oder Verfahrensverbesserungen sowie Pilotierungen komplexer Versorgungsansätze. Es wird erwartet, dass erste Erkenntnisse zur Wirksamkeit der Intervention bereits vorliegen. Die Evaluation soll konkrete Erkenntnisse liefern, die für die Versorgung nutzbar sind und möglicherweise in Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses integriert oder als Grundlage für strukturelle Veränderungen im Gesundheitswesen dienen können.

 

Antragsberechtigt sind rechtsfähige und unbeschränkt geschäftsfähige Personen und Personengesellschaften, die in der Regel eine Krankenkasse bei der Antragstellung einbeziehen müssen. Die Beteiligung einer Krankenkasse gemäß § 92a Absatz 1 Satz 6 SGB V erfordert die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters der beteiligten Krankenkasse oder eines Krankenkassenverbandes sowie die Darlegung der Funktion oder Aufgabe der Krankenkasse im Projekt. Falls keine Beteiligung einer Krankenkasse geplant ist, muss dies begründet werden und es muss dargelegt werden, wie die Integration in die gesetzliche Krankenversicherung sowie die Pilotierung und Evaluation dennoch gewährleistet werden können.

 

Die Förderungen können im Wege einer Projektförderung als Zuwendungen in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt werden.
Geförderte Projekte sollen eine Laufzeit von maximal 24 Monaten nicht überschreiten.

 

Weitere Informationen zur Förderbekanntmachung finden Sie HIER

Förderbekanntmachung neue Versorgungsformen zum themenoffenen Bereich – einstufig lang

Das Ziel dieses Förderangebots ist es, neue Versorgungsformen zu unterstützen, die eine Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung anstreben. Diese Formen können die Sektorentrennung überwinden, innersektorale Schnittstellen optimieren oder bestehende Versorgungsprozesse und -strukturen verknüpfen. Eine Förderung erfordert ein belastbares Evaluationskonzept, um Erkenntnisse zu gewinnen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in Richtlinien zur Versorgungsgestaltung integriert oder dem Gesetzgeber als Grundlage für strukturelle Veränderungen im Gesundheitswesen dienen können.

 

Antragsberechtigt sind rechtsfähige und unbeschränkt geschäftsfähige Personen und Personengesellschaften, die in der Regel eine Krankenkasse bei der Antragstellung beteiligen müssen. Die Beteiligung einer Krankenkasse gemäß § 92a Absatz 1 Satz 6 SGB V erfordert die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters der beteiligten Krankenkasse oder eines Krankenkassenverbands sowie die Darlegung der Funktion oder Aufgabe der Krankenkasse im Projekt. Falls keine Beteiligung einer Krankenkasse geplant ist, muss dies begründet werden und es muss dargelegt werden, wie die Integration in die gesetzliche Krankenversicherung und die erforderliche Evaluation dennoch gewährleistet werden können.

 

Die Förderungen können im Wege einer Projektförderung als Zuwendungen in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt werden.
Der Förderzeitraum beträgt in der Regel 36 Monate (maximal mögliche Laufzeit in begründeten Ausnahmefällen: 48 Monate).

 

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Förderprogramm zur Verbesserung der Vereinbarkeit von familiärer Pflege, Familie und Beruf

Das Förderprogramm unterstützt Maßnahmen von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, die spezielle Betreuungsangebote oder Schulungen für Leitungskräfte und Beschäftigte umfassen. Diese Maßnahmen sollen die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege verbessern.

 

Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind alle nach § 72 SGB XI zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, die förderfähige Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf im laufenden Kalenderjahr durchgeführt und mit Eigenmitteln finanziert haben.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Ab dem 1. Juli 2023 beträgt die Förderhöhe für Pflegeeinrichtungen mit bis zu 25 in der Pflege tätigen Mitarbeitern bis zu 70% der Ausgaben für die Maßnahme, begrenzt auf 10.000 Euro pro Jahr und Einrichtung, aufteilbar auf mehrere Maßnahmen. Für Pflegeeinrichtungen mit 26 oder mehr Mitarbeitern beträgt die Förderung bis zu 50% der Ausgaben, begrenzt auf 7.500 Euro pro Jahr und Einrichtung, ebenfalls aufteilbar. Nicht genutzte Beträge können ins Folgejahr übertragen werden, solange das Budget des Bundeslandes nicht ausgeschöpft ist.

 

Was kann gefördert werden?

Förderfähig sind beispielsweise: 

  • Schulungen, Coachings oder Workshops für Pflege- und Betreuungskräfte sowie Führungskräfte mit dem Schwerpunkt Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
  • Beratungsleistungen zur Dienstplangestaltung in Hinblick auf Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.

 

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