Förderung von Projekten zur Unterstützung und Verbesserung der Digitalisierung im Gesundheitswesen und der medizinische Versorgung.
Was wird gefördert?
- Maßnahmen, die mittels digitaler Prozesse die Abläufe im Gesundheitswesen abbilden, erweitern oder verbessern und die gegebenenfalls mobile alltagsübliche elektronische Kommunikation ermöglichen
- Patientenorientierte digitale Anwendungen, die den Zugang zum Versorgungssystem erleichtern oder den regulären Versorgungspfad unterstützen oder ergänzen
- Maßnahmen zur Etablierung, Integration oder Erweiterung inter- und intrasektoraler digitaler Netzwerke, die die Gesundheitsversorgung verbessern, beispielsweise sektorenübergreifende Vernetzungsprojekte sowie Maßnahmen und Projekte zur Akzeptanzförderung digitaler und telemedizinischer Anwendungen
Zuwendungsfähige Ausgaben
Personal- und Sachausgaben sowie Ausgaben für Investitionen und Fremdleistungen (wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung des Projekts stehen)
Wer wird gefördert?
- Einrichtungen und Institutionen des Gesundheitswesens (insbesondere ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen) sowie Sozialversicherungsträger
- Sonstige juristische Personen im Rahmen von Kooperationen mit oben genannten medizinischen Einrichtungen.
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie HIER.