Für die Abklärung des Verdachts auf eine chronische koronare Herzkrankheit in Arztpraxen können gesetzlich Versicherte künftig die Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) nutzen. Diese nicht-invasive bildgebende Methode ermöglicht die Darstellung der Herzkranzarterien, um Verengungen oder Verschlüsse zu identifizieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute beschlossen, den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung auf Basis aussagekräftiger Studien um die CCTA zu erweitern.
Der Beschluss sieht auch Maßnahmen zur Qualitätssicherung vor. Beispielsweise soll die CCTA nur von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten eingesetzt werden, die ausreichend Erfahrung mit der Befunderhebung und Durchführung der Methode haben. Dafür gibt der G-BA Mindestfallzahlen vor. Im Rahmen der Evaluation der neuen Leistung werden wir beobachten, wie sich die Einführung der CCTA auf die Häufigkeit der durchgeführten Herzkatheteruntersuchungen auswirken wird. Hintergrund sind Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern, in welchen die CCTA nicht ersetzend, sondern zusätzlich zum Herzkatheter verwendet wird. Das wäre weder im Interesse der Patientinnen und Patienten, noch in dem der Beitragszahlenden. Sollte diese Entwicklung eintreten, werden weitere Vorgaben beraten müssen.
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