Richtlinie zur Förderung der strategischen Vernetzung der Spitzenforschung und Talentförderung von führenden Robotik-Standorten „Robotics Institute Germany (RIG)“

Das Ziel der Förderrichtlinie besteht darin, die führenden deutschen Standorte im Bereich Robotik zu vernetzen. Diese Standorte zeichnen sich durch herausragende Forschungsprofile und nachweisbare Erfolge im Transfer wissenschaftlicher Ergebnisse aus. Sie sollen sich zu einem dezentralen "Robotics Institute Germany (RIG)" zusammenschließen, das die deutsche Spitzenforschung international repräsentiert und gemeinsam innovative Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Gewinnung von Talenten entwickelt. Das RIG soll die Vernetzung mit relevanten Akteuren des Robotik-Ökosystems vorantreiben, eine nationale Roadmap für exzellente und transferrelevante Robotik-Forschung entwickeln und als internationaler Ansprechpartner fungieren. Zur Überprüfung der Zielerreichung können unter anderem folgende Indikatoren verwendet werden:

  • Steigerung der Vernetzung der deutschen Robotik-Forschung, zum Beispiel über gemeinsame Publikationen der im RIG vernetzten Partner untereinander und mit weiteren deutschen Partnern,
  • Steigerung der internationalen Sichtbarkeit der deutschen Robotik-Forschung, zum Beispiel über international herausragende Publikationen der im RIG vernetzten Partner,
  • Entwicklung gemeinsamer Roadmaps zur strategischen Ausrichtung der nationalen Robotik-Forschung,
  • Positionierung des RIG zu ethischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Aspekten in national und international beachteten Whitepaper oder ähnlichen Formaten,
  • Umfang der geschaffenen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Anzahl der entsprechenden Absolvierenden,
  • erfolgreiches Abschneiden von Forschungs- beziehungsweise Nachwuchsteams der RIG-Standorte an international sichtbaren Robotik-Innovationswettbewerben (sogenannten Challenges),
  • Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Abschlussarbeiten (Bachelor und Master) und Promo­tionen,
  • Schaffung von niederschwelligen Zugängen zur Forschungs- und Ausbildungsinfrastruktur innerhalb des Kooperationsverbunds,
  • Synergien der RIG-Aktivitäten mit bestehenden nationalen und gegebenenfalls europäischen Robotik-Maßnahmen,
  • Industrietransfer, zum Beispiel über Ausgründungen der RIG-Standorte.

Die Förderung zielt darauf ab, einen dezentralen Kooperationsverbund namens "Robotics Institute Germany (RIG)" schrittweise aufzubauen. Dieser Verbund soll die Spitzenforschung in Deutschland bündeln und durch koordinierte Maßnahmen der Partnerinstitutionen maßgeblich zur Gewinnung von Talenten beitragen.

 

Höhe der Zuwendung

Die Fördermittel werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung gewährt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, ein Verbundprojekt mit einer Förderung von bis zu 20 Millionen Euro zu unterstützen. Die Grundlage für die Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen, die nicht wirtschaftlich tätig sind, sind die förderfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die förderfähigen projektbezogenen Kosten). Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden. Zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten förderfähigen Ausgaben wird bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

 

Das Antragsverfahren besteht aus zwei Stufen. In der ersten Stufe reicht der Verbundkoordinator, der zu Beginn des Verbundvorhabens von mehreren Forschungspartnern benannt wird, eine Projektskizze des Verbundvorhabens in englischer Sprache ein. Anschließend können die Antragsteller aufgefordert werden, die Inhalte der Skizze in Form einer Präsentation vor internationalen Gutachtern vorzustellen. Die Entscheidung über die Weiterverfolgung der Projektidee erfolgt gemäß den genannten Kriterien. Nur das ausgewählte Vorhaben wird in der zweiten Stufe schriftlich aufgefordert, weitere Antragsunterlagen einzureichen.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH zunächst Projektskizzen in englischer Sprache und in elektronischer Form bis spätestens 15. Januar 2024 vorzulegen.

 

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie HIER.

Richtlinie zur Förderung von transnationalen Forschungsprojekten zur Modulation der Alterung des Gehirns durch Ernährung und einen gesunden Lebensstil im Rahmen der Europäischen Partnerschaft ERA4Health

Die Europäische Partnerschaft ERA4Health koordiniert die Aktivitäten von Förderorganisationen im Europäischen Forschungsraum für Gesundheit und Wohlbefinden. Durch transnationale Verbundforschung und gemeinsame Programmplanung werden prioritäre Felder der öffentlichen Gesundheit adressiert. Das Ziel ist es, länderübergreifendes Wissen und Handlungsempfehlungen zu generieren und eine gemeinsame Förderstrategie umzusetzen, um die Gesundheitsforschung voranzutreiben und Innovationen zu entwickeln.

Das Ziel dieser Förderinitiative besteht darin, transnationale Forschungsverbünde zu unterstützen, die sich mit der Förderung einer gesunden Hirnalterung und der Prävention sowie Verbesserung von altersbedingten kognitiven Beeinträchtigungen durch Ernährung und andere Lebensstilfaktoren beschäftigen.

Gefördert werden transnationale Forschungsverbünde, die neue Erkenntnisse über die Modulation der Hirnalterung durch Ernährung und andere Lebensstilfaktoren gewinnen und Interventionsstudien zur Verbesserung altersbedingter kognitiver Beeinträchtigungen durchführen. Mindestens einer der folgenden Lebensstilfaktoren - Ernährung, körperliche Aktivität, Schlafverhalten, soziale Interaktion oder Stress - soll untersucht werden. Die Ergebnisse sollen relevant für Prävention und öffentliche Gesundheit sein und sich auf große Bevölkerungsgruppen beziehen.

 

Höhe der Zuwendung

Die Fördermittel werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung gewährt. Die Höhe der Zuwendungen für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen, die keine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausüben, richtet sich nach den zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft nach den zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten) und kann individuell bis zu 100 % betragen, unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben. Zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben wird bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

 

Das Förderverfahren besteht aus drei Stufen. Zunächst wird ein zweistufiges internationales Begutachtungsverfahren durchgeführt. Anschließend werden die deutschen Projektpartner der ausgewählten transnationalen Verbünde in einer dritten Stufe aufgefordert, formelle Förderanträge einzureichen. Sowohl für die Projektskizzen (pre-proposals) als auch für die ausführlichen Projektbeschreibungen (full proposals) ist ein gemeinsames Dokument von den Projektpartnern eines transnationalen Verbunds zu erstellen. Der Projektkoordinator reicht dieses Dokument elektronisch über https://era4health.eu/ ein.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem gemeinsamen Call Sekretariat, das beim italienischen Förderer MUR angesiedelt ist, bis spätestens 15. Januar 2024 (16 Uhr CET) zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

 

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie HIER

 

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Computational Life Sciences – Digitale Methoden zur Erforschung postakuter Infektionssyndrome

Im Rahmen des Förderschwerpunkts "Computational Life Sciences" wird die Entwicklung von innovativen Methoden und Softwarewerkzeugen zur Analyse von lebenswissenschaftlichen Daten unterstützt. Dieser Förderschwerpunkt ist Teil des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung (https://gf-bmbf.de/) sowie des KI-Aktionsplans1 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Bisher wurden fünf Auswahlrunden zu verschiedenen Schwerpunktthemen durchgeführt.

Das Ziel dieser Förderrichtlinie besteht darin, die Entwicklung neuer oder verbesserter KI-gestützter Methoden und Analysewerkzeuge zur Erforschung von postakuten Infektionssyndromen (PAIS) voranzutreiben.

Der Zweck dieser Förderung besteht darin, interdisziplinäre Forschungsprojekte zur bioinformatischen Methodenentwicklung zu unterstützen. Dabei sollen durch den Einsatz moderner Methoden und Algorithmen, insbesondere aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI), signifikante Fortschritte im Bereich der Datenintegration und -analyse von postakuten Infektionssyndromen (PAIS) erzielt werden. Die neuen Methoden sollen dabei helfen, klinisch relevante Fragestellungen zu adressieren. Die Ergebnisse des geförderten Projekts dürfen ausschließlich in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden.

 

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

 

Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung gewährt. Die Bemessungsgrundlage für Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können anteilig finanziert werden, unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben. Eine angemessene Eigenbeteiligung wird erwartet. Hochschulen und vergleichbare Institutionen erhalten Zuwendungen auf Basis der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können, unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben.

 

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Es findet in der ersten Stufe ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung externer Experten statt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem genannten Projektträger bis spätestens 1. März 2024 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.

 

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie HIER.

Richtlinie zur Förderung von Projekten zu klinischen Studien mit hoher Relevanz für die Patientenversorgung

Das Hauptziel dieser Förderinitiative besteht darin, Evidenzlücken zu schließen, die eine hohe Relevanz für die betroffenen Patientinnen und Patienten sowie für die medizinische Versorgung in Deutschland haben. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es erforderlich, dass innerhalb weniger Jahre nach Abschluss der Förderung ein Evidenzgewinn erzielt wird, beispielsweise durch die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen. Darüber hinaus werden die Ziele der Förderinitiative erreicht, wenn die gewonnenen Forschungsergebnisse in den folgenden Jahren in medizinische Leitlinien integriert werden. Insgesamt soll diese Förderinitiative langfristig zu einer Verbesserung der Patientenversorgung führen. Dies wird durch eine verbesserte Entscheidungsfindung hinsichtlich der optimalen Diagnose und effektivsten Therapie erreicht, wobei gleichzeitig die Nebenwirkungen für jeden einzelnen Patienten minimiert werden sollen.

Die Förderinitiative ist in drei verschiedene Fördermodule unterteilt, die Einzelvorhaben unterstützen. In bestimmten Fällen können jedoch auch Verbundvorhaben im Rahmen von Modul 3 gefördert werden, sofern dies angemessen begründet ist.

Modul 1: konfirmatorische und explorative klinische Studien

Modul 2: systematische Übersichtsarbeiten zu klinischen Studien

Modul 3: Patientenbeteiligung in der Konzeptphase

 

Höhe der Zuwendung

Die Fördermittel werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung gewährt. Die Höhe der Zuwendungen für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen, die keine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausüben, richtet sich nach den zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft nach den zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten) und kann individuell bis zu 100 % betragen, unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben. Zusätzlich zu den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben wird bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 16. Januar 2024 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

 

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie HIER.

 

Richtlinie zur Förderung von interdisziplinären Projekten zur Entwicklung und Erprobung von neuen Ansätzen der Datenanalyse und des Datenteilens in der Krebsforschung

Das Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, Wissenschaftlern aus dem Bereich der Datenanalyse einen einfachen Zugang zu hochwertigen Daten aus der translationalen, biomedizinischen Krebsforschung und der onkologischen Routineversorgung zu ermöglichen. Dadurch sollen neue Ansätze der Datenanalyse entwickelt und angewendet werden, um relevante Informationen aus den vorhandenen Datensätzen besser zu filtern und zu nutzen. Es ist auch wichtig, Datenanalysemethoden zu entwickeln und zu testen sowie qualitätsgesicherte Testdatensätze und synthetische Daten auf Basis realer onkologischer Daten für die wissenschaftliche Gemeinschaft verfügbar zu machen. Gleichzeitig soll die Kultur des Datenteilens gefördert werden, um Best-Practice-Lösungen für eine gemeinsame Datennutzung in der Krebsforschung zu schaffen. Die Ziele dieser Fördermaßnahme sind erreicht, wenn durch den Einsatz von Datenanalyse und Datenteilung zusätzliche Informationen in neuer Form gewonnen werden können, die für die Forschung relevant sind und modellhafte Anwendungslösungen ermöglichen. Diese Fördermaßnahme ist Teil der Forschungsförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Nationalen Dekade gegen Krebs (www.Dekade-gegen-Krebs.de).

 

Höhe der Zuwendung

Die Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen, die nicht wirtschaftlich tätig sind, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten). Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird neben den durch das BMBF finanzierten Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

 

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie HIER.

Richtlinie zur Förderung von interdisziplinären Projekten zum Thema Entwicklung und Erprobung von neuen Ansätzen der Datenanalyse und des Datenteilens in der Long-/Post-COVID-19-Forschung

Ziel der Fördermaßnahme ist es, relevante Informationen zur Long-/Post-COVID-Forschung aus vorhandenen Datensätzen zu filtern und zu nutzen. Zudem soll der Zugang von Datenanalyse-Wissenschaftlern zu diesen Daten erleichtert werden, um die Zusammenarbeit zwischen klinischen und methodischen Fachbereichen zu fördern. Die Auswertung von Versorgungsdaten aus speziellen Einrichtungen kann zur Entwicklung besserer Behandlungs- und Versorgungskonzepte beitragen.

 

Höhe der Zuwendung

Die Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen, die nicht wirtschaftlich tätig sind, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten). Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird neben den durch das BMBF finanzierten Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

 

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie HIER.

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Optimale Therapien durch datengetriebene Entscheidungs- und Unterstützungssysteme“

Die Förderung zielt darauf ab, die Patientenversorgung durch den Einsatz von medizintechnischen Lösungen zu verbessern, insbesondere bei der Wahl einer geeigneten Therapie. Innovative Entscheidungs- und Unterstützungssysteme sollen dabei helfen, datengetriebene Ansätze in allen Phasen der Versorgungskette einzusetzen. Das Ziel ist eine bessere Heilung oder eine Reduktion von Nebenwirkungen für die Patienten.

Die Förderrichtlinie hat zum Ziel, Forschung und Entwicklung von datengetriebenen Entscheidungs- und Unterstützungssystemen für die optimale Therapiewahl, kontinuierliche Therapiekontrolle und Therapieerfolgsprognosen in der medizinischen Praxis zu fördern. Dabei sollen Verbundprojekte zwischen KMU, Forschungseinrichtungen und Kliniken durchgeführt werden, um Fachwissen zu bündeln und einen schnellen Transfer in die Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Die Ergebnisse des geförderten Projekts dürfen ausschließlich in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Die Vorlagefrist der beurteilungsfähigen Projektskizze endet am 29. Februar 2024.

 

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie HIER.

 

Förderlinie “Academic” aus dem Förderprogramm Klinikpartnerschaften – Partner stärken Gesundheit

Die Förderlinie "Academic" wird jährlich ausgeschrieben und wurde im Sommer 2021 erstmals gestartet. Sie richtet sich an deutsch-internationale Partnerprojekte, die gemeinsam Forschungsaktivitäten durchführen. Der Schwerpunkt liegt auf der Kompetenzentwicklung mit dem Ziel, die Gesundheitsversorgung in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen nachhaltig zu verbessern. Es werden bis zu 200.000 € gefördert.

 

Weitere Informationen zum Förderprpgramm und den Link zum Flyer finden Sie HIER.

Förderlinie “Global” aus dem Förderprogramm Klinikpartnerschaften – Partner stärken Gesundheit

Die Förderlinie "Global" richtet sich an deutsche Institutionen wie Kliniken, Krankenhäuser, Vereine und Stiftungen, die eine etablierte Partnerschaft mit einer medizinischen Einrichtung in einem Land mit niedrigem oder mittlerem Einkommen haben. Diese Förderlinie wird zweimal im Jahr ausgeschrieben. Die Partner führen gemeinsam Fort- und Weiterbildungen sowie Trainings durch. Das Ziel ist es, die Gesundheitsdienstleistungen weltweit zu verbessern und den Menschen eine optimale medizinische Versorgung zu ermöglichen. Es werden bis zu 50.000 € gefördert.

 

Weitere Informationen zum Förderprogramm und den Link zum Flyer finden Sie HIER.

Sächsischer Integrationspreis 2023

Auch im Jahr 2023 wird der sächsische Integrationspreis verliehen. Vom 1. September bis zum 4. Oktober können sich Vereine, Verbände sowie Unternehmen auf der Website: https://www.saechsischer-integrationspreis.de/integration.html bewerben. Ausgezeichnet werden diejenigen, die sich in den vergangenen 12 Monaten in besonderem Maße für die Integration von Migrantinnen und Migranten eingesetzt haben. Unternehmen, die sich besonders engagieren, bspw. Fach- und Sprachtrainings, Patenschaften oder ähnliches organisieren, die kulturelle und religiöse Besonderheiten berücksichtigen und einen offenen, respektvollen und toleranten Umgang mit Migranten haben, können sich bewerben. Es wird 3x ein Preisgeld in Höhe von 3.000€ ausgezahlt.

 

Weitere Informationen finden Sie HIER.