Richtlinie zur Förderung von interdisziplinären Projekten zum Thema Entwicklung und Erprobung von neuen Ansätzen der Datenanalyse und des Datenteilens in der Long-/Post-COVID-19-Forschung

Ziel der Fördermaßnahme ist es, relevante Informationen zur Long-/Post-COVID-Forschung aus vorhandenen Datensätzen zu filtern und zu nutzen. Zudem soll der Zugang von Datenanalyse-Wissenschaftlern zu diesen Daten erleichtert werden, um die Zusammenarbeit zwischen klinischen und methodischen Fachbereichen zu fördern. Die Auswertung von Versorgungsdaten aus speziellen Einrichtungen kann zur Entwicklung besserer Behandlungs- und Versorgungskonzepte beitragen.

 

Höhe der Zuwendung

Die Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen, die nicht wirtschaftlich tätig sind, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten). Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird neben den durch das BMBF finanzierten Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

 

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie HIER.

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Optimale Therapien durch datengetriebene Entscheidungs- und Unterstützungssysteme“

Die Förderung zielt darauf ab, die Patientenversorgung durch den Einsatz von medizintechnischen Lösungen zu verbessern, insbesondere bei der Wahl einer geeigneten Therapie. Innovative Entscheidungs- und Unterstützungssysteme sollen dabei helfen, datengetriebene Ansätze in allen Phasen der Versorgungskette einzusetzen. Das Ziel ist eine bessere Heilung oder eine Reduktion von Nebenwirkungen für die Patienten.

Die Förderrichtlinie hat zum Ziel, Forschung und Entwicklung von datengetriebenen Entscheidungs- und Unterstützungssystemen für die optimale Therapiewahl, kontinuierliche Therapiekontrolle und Therapieerfolgsprognosen in der medizinischen Praxis zu fördern. Dabei sollen Verbundprojekte zwischen KMU, Forschungseinrichtungen und Kliniken durchgeführt werden, um Fachwissen zu bündeln und einen schnellen Transfer in die Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Die Ergebnisse des geförderten Projekts dürfen ausschließlich in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Die Vorlagefrist der beurteilungsfähigen Projektskizze endet am 29. Februar 2024.

 

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie HIER.

 

Förderlinie “Academic” aus dem Förderprogramm Klinikpartnerschaften – Partner stärken Gesundheit

Die Förderlinie "Academic" wird jährlich ausgeschrieben und wurde im Sommer 2021 erstmals gestartet. Sie richtet sich an deutsch-internationale Partnerprojekte, die gemeinsam Forschungsaktivitäten durchführen. Der Schwerpunkt liegt auf der Kompetenzentwicklung mit dem Ziel, die Gesundheitsversorgung in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen nachhaltig zu verbessern. Es werden bis zu 200.000 € gefördert.

 

Weitere Informationen zum Förderprpgramm und den Link zum Flyer finden Sie HIER.

Förderlinie “Global” aus dem Förderprogramm Klinikpartnerschaften – Partner stärken Gesundheit

Die Förderlinie "Global" richtet sich an deutsche Institutionen wie Kliniken, Krankenhäuser, Vereine und Stiftungen, die eine etablierte Partnerschaft mit einer medizinischen Einrichtung in einem Land mit niedrigem oder mittlerem Einkommen haben. Diese Förderlinie wird zweimal im Jahr ausgeschrieben. Die Partner führen gemeinsam Fort- und Weiterbildungen sowie Trainings durch. Das Ziel ist es, die Gesundheitsdienstleistungen weltweit zu verbessern und den Menschen eine optimale medizinische Versorgung zu ermöglichen. Es werden bis zu 50.000 € gefördert.

 

Weitere Informationen zum Förderprogramm und den Link zum Flyer finden Sie HIER.

Sächsischer Integrationspreis 2023

Auch im Jahr 2023 wird der sächsische Integrationspreis verliehen. Vom 1. September bis zum 4. Oktober können sich Vereine, Verbände sowie Unternehmen auf der Website: https://www.saechsischer-integrationspreis.de/integration.html bewerben. Ausgezeichnet werden diejenigen, die sich in den vergangenen 12 Monaten in besonderem Maße für die Integration von Migrantinnen und Migranten eingesetzt haben. Unternehmen, die sich besonders engagieren, bspw. Fach- und Sprachtrainings, Patenschaften oder ähnliches organisieren, die kulturelle und religiöse Besonderheiten berücksichtigen und einen offenen, respektvollen und toleranten Umgang mit Migranten haben, können sich bewerben. Es wird 3x ein Preisgeld in Höhe von 3.000€ ausgezahlt.

 

Weitere Informationen finden Sie HIER.

Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“

Das Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, fördert Einrichtungen, Dienste und Angebote für Menschen mit Behinderung. Ziel dieses investiven Förderprogrammes ist es, bestehende Barrieren, insbesondere im Kultur-,
Freizeit-, Bildungs-, Gastronomie- sowie im Gesundheitsbereich inklusive in ambulanten Arzt- u. Zahnarztpraxen abzubauen. Dadurch soll es Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden, einfacher am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und der Zugang sowie die Nutzung von Gebäuden und Einrichtungen durch die Beseitigung von Barrieren erleichtert werden. Dies kann z.B. der Einbau von Rampen oder Liften, der Einbau von barrierefreien Sanitäranlagen oder das Anbringen von taktilen Leitsystemen sein. Anträge können bis spätestens 31. Januar des jeweiligen Förderungsjahres bei der SAB eingereicht werden.

 

Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie entsprechende Beispiele der möglichen Umsetzung finden Sie HIER. Informationen zur Antragsstellung bei der SAB finden Sie HIER.

„Länger fit durch Musik!“

… ist eine Initiative des Bundesmusikverbandes im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Bundesministerium für Gesundheit, im Rahmen der Nationalen Demenzstrategie. Es werden Projekte im Bereich Musizieren und Singen MIT und FÜR Menschen mit Demenzerkrankung von Chören, Orchestern, Musikvereinen und anderen Akteuren der Amateurmusikszene gefördert. Das Projekt läuft über vier Jahre und wird wissenschaftlich begleitet. Es werden noch in diesem Jahr 20 Modellprojekte für das Jahr 2024 ausgewählt und gefördert. Dabei können max. 9.500€ als Vollfinanzierung ausgeschüttet werden. Somit sind keine Eigenmittel notwendig. Die Ausschreibungsfrist endet am 30. September 2023. Im Fokus des Projektes stehen u.a. Sensibilisierungsmaßnahmen im Bereich Demenz sowie Weiterbildungen im Umgang mit Menschen mit Demenzerkrankungen sowie demenzsensiblen Musizieren. Projekte können auch gemeinsam mit Alten- und Pflegeheimen, Alzheimergesellschaften, geriatrischen Fördervereinen oder ähnlichen Einrichtungen umgesetzt werden.

 

Bei Interesse an diesem Förderprogramm finden Sie HIER weitere Informationen.
Zur Antragsstellung „Länger fit durch Musik!“ geht es HIER.

Dritter Projektcall für die Point-of-Care-Diagnostik

Aktuell läuft der Dritte Projektcall der ersten Förderphase des DIANA-Bündnisses. Bis zum 30. September 2023 können Projektideen zum Thema „Point-of-Care-Technologien“ eingereicht werden. Ziel ist die Etablierung einer regional gebündelten und innovativ geprägten Initiative zur Entwicklung von medizinischen Hochtechnologieprodukten. Bei diesem Call sollen die Projektideen sich den Themenbereichen „Probenvorbereitung, Mikrofluidik und nachhaltige Materialien, Detektion und Sensortechnik“ zuordnen lassen. Zentraler Punkt dieses und zugleich letzten Calls ist der Kompetenzaufbau im Bereich Technologieentwicklung.

 

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Neue Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Neue Therapiemöglichkeiten durch innovative Medizintechnik“

Diese Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung dient der Förderung zur Verbesserung der Patientenversorgung durch neue Therapien und innovativen Medizinprodukten. Durch die Zusammenarbeit von Forschungseinrichtungen, Unternehmen und klinischen Anwendern soll im Rahmen von Verbundvorhaben die fachliche Expertise gebündelt werden. Schwerpunkt ist dabei die Forschung und Entwicklung von neuen und schonenden Therapieverfahren mit Medizinprodukten. Im Fokus liegen u.a. der Ersatz von Pharmazeutika, schonendere Interventionen oder der Ersatz von Operationen. Neben wissenschaftlich-technologischen Fragestellungen, ist es auch möglich eine Förderung für präklinische Untersuchungen und frühe klinische Machbarkeitsstudien zu erhalten.

Anträge können sowohl durch Hochschulen, forschende Kliniken und Forschungseinrichtungen als auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gestellt werden. Grundlage für das Fachprogramm bildet der nationale Strategieprozess „Innovation in der Medizintechnik“. Projektskizzen sind bis zum 31. August 2023 elektronisch über folgendes Internetportal (Link) einzureichen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

 

Ausführliche Informationen zu der neuen Richtlinie finden Sie HIER.

4. Call des WIR-Bündnis „ZukunfTAlter“

Das WIR-Bündnis ZukunfTAlter setzt sich mit dem Thema „Zukunftstechnologien für gelingendes Alter(n) im ländlichen Raum“ auseinander. Dafür werden innovative Ideen im Bereich der GeroTechnologien gesucht. Wenn Sie gemeinsam mit anderen Bündnispartnern planen, ein Umsetzungsvorhaben einzureichen, besteht bis zum 08. September 2023 die Chance dazu. Es sind Vorhaben zum Thema „Intergenerationalität“ sowie Vorhaben, die explizit Start-ups im Bereich der Gero-Technologien einbinden, als auch Themenoffene Vorhaben willkommen. Die Vorhaben werden dann in einer 10 – 15-minütigen Konferenz dem Beirat am 06. Oktober vorgestellt. Das WIR-Bündnis unterstützt Sie auch bei der inhaltlichen Konzeption im Rahmen eines Innovationsworkshop und vermittelt bei Bedarf Kooperationspartner.

 

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