Ideenwettbewerb der ostdeutschen Bundesländer: “machen!2023”

Der Engagement-Wettbewerb "machen!2023" ist ein Wettbewerb, der darauf abzielt, das bürgerschaftliche Engagement und die ehrenamtliche Arbeit in der Gesellschaft zu fördern. Das Ziel des Wettbewerbs besteht darin, innovative Projekte und Initiativen zu identifizieren und auszuzeichnen, die einen positiven Beitrag zur Gemeinschaft leisten.

Im Rahmen des Wettbewerbs werden Ideen und Projekte in verschiedenen Kategorien gesucht, die beispielsweise den Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit, Bildung, Integration oder kulturelle Aktivitäten betreffen können. Die Teilnehmer werden ermutigt, ihre Projekte zu präsentieren und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft zu beschreiben.

Eine Jury bewertet die eingereichten Projekte und wählt die Gewinner aus. Die Preisträger erhalten finanzielle Unterstützung, Sachpreise oder andere Ressourcen, um ihre Projekte umzusetzen. 

Bewerben können sich unter anderem Vereine, Netzwerke, Bürgerbündnisse, Bürgerstiftungen und Bürgergenossenschaften, aber auch Zusammenschlüsse ohne Organisationsform, mit Sitz in ostdeutschen Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Bewerbungsfrist: 30.06.2023 

Weitere Informationen finden Sie hier und weitere Teilnahmebedingungen hier.

Fragen können Sie sich gern an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. senden. 

Mobilität für alle

Das Förderprogramm "Mobilität für alle" von Aktion Mensch hat zum Ziel, die Mobilität für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Es unterstützt Projekte und Initiativen, die barrierefreie Verkehrslösungen fördern und den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln erleichtern. Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen für Maßnahmen wie den Ausbau von barrierefreien Haltestellen, den Einsatz von behindertengerechten Fahrzeugen oder die Schulung von Personal im Umgang mit Menschen mit Behinderungen. Es setzt sich für eine inklusive und zugängliche Mobilität ein, um allen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Weitere Informationen finden Sie hier

Klimaanpassungen in sozialen Einrichtungen

Die Förderrichtlinie "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich auf den Klimawandel vorzubereiten. Sie bietet finanzielle Unterstützung für Maßnahmen wie Hitze- und Dürreschutz, Anpassung an extreme Wetterereignisse und Förderung von Energieeffizienz. Das Ziel ist es, die Dienstleistungen in diesen Einrichtungen aufrechtzuerhalten und die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten.

Die Richtlinie beinhaltet folgende Förderschwerpunkte:

  1. Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Folgen der Klimakrise (maximale Fördersumme 70.000 Euro),
  1. Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten (maximale Fördersumme 500.000 Euro) und
  1. übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“ (Personalausgabenförderung maximal in Höhe von 175.000 Euro).

Eine Antragstellung ist bis 5.08.2023 möglich. 

Weitere Informationen finden Sie hier

DSSE-Förderprogramm für strukturschwache und ländliche Räume

Die DSSE möchte mit ihrem Förderprogramm Ehrenamtlichen aus strukturschwachen und ländlichen Regionen unterstützen. Mit einer Projektförderungssumme in Höhe von 2.500, -Euro können Sach- und Honorarausgaben gefördert werden. Das digitale Fördersystem der DSSE und ein zusätzliches Erklärvideo machen die Antragsstellung so leicht wie möglich.

Antragsberechtigt sind:

  • juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind (z.B. Vereine, Stiftungen, gGmbH, gUG, gAG, gemeinnützige Genossenschaften);
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit es sich nicht um von der Förderung ausgeschlossene Organisationen handelt.

Antragsfristen:

  • Bewerbungen sind fortlaufend möglich
  • geförderte Projekte können acht Wochen nach Antragstellung beginnen 
  • Ende der Laufzeit: 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres 

Genauere Informationen finden Sie unter folgenden Link.

Wettbewerbsaufruf

Der 6. Ideen- und Projektwettbewerb im Bundesprogramm „Unternehmen Revier“ zur Förderung von Maßnahmen zur Strukturentwicklung in der Lausitz wurde am 01. Dezember 2022 gestartet.

Innerhalb des Programms und mit dem Regionalen Investitionskonzept (RIK) Lausitz werden konkrete teilregionale Ansätze und Projekte gesucht, die Beiträge zur Strukturentwicklung im Lausitzer Braunkohlerevier leisten. Im Vordergrund stehen dabei innovative Ideen verbunden mit einhergehender Geschäftsfelderweiterung oder
Produktentwicklungen von Unternehmen in der Wirtschaftsregion Lausitz.
Dieser ist wieder in die Schnellläuferphase (bereits beendet) mit beschleunigten Zuwendungsprozess und gestrafften Zeithorizonten hinsichtlich der Abgabefristen für Skizze und Antrag und die Langläuferphase mit einem geplanten Projektstart ab 01.01.2024 unterteilt:

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 Eckpunkte:

Zuwendungen: je Antragsteller und Einzelprojekt max. 200.000 Euro sowie je Verbundprojekt max. 800.000 Euro.

Eigenmittel mind. 10 % (nicht-wirtschaftlicher Tätigkeit), mind. 40 % (wirtschaftlicher Tätigkeit)
Projektskizzen können ab sofort bei der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH eingereicht werden.

Antragsunterlagen und Informationen sind in der Rubrik „Unternehmensförderung“ hier einsehbar.

FuE-Projektförderung: EFRE/JTF - Forschung und Entwicklung (2021 bis 2027)

Für die Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und deren Kooperationspartner im Freistaat Sachsen steht ab
sofort die Richtlinie „EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027“ zur Verfügung. Mit dem neuen Technologieförderprogramm will Sachsen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Unternehmen weiter stärken.

Das Förderprogramm ist für die Durchführung von innovativen technologieorientierten Forschungs- und Entwicklungsprojekten, die der Entwicklung von neuen oder verbesserten Produkten und Verfahren dienen, geeignet.
Die Förderung erfolgt entweder für ein einzelbetriebliches FuE-Projekt oder als FuE-Verbundprojekt. Die einzelbetriebliche FuE-Projektförderung richtet sich dabei zukünftig ausschließlich an sächsische KMU. In FuE-Verbundprojekten wird die Zusammenarbeit sächsischer KMU mit anderen Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Hochschulen im Freistaat Sachsen unterstützt. Mit der Förderung von FuE an Pilotlinien zur erstmaligen Anwendung neuer Technologien im industriellen Maßstab können Unternehmen bei der risikoreichen Überführung technologischer Forschungsergebnisse in fertigungsreife Produktionslinien unterstützt werden.

Projektskizzen für FuE-Projekte können über das Förderportal der Sächsischen
Aufbaubank eingereicht werden. Weitere Informationen unter
Link.

Förderrichtlinie zur "Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt"

Das Forschungsprogramm „Forschung zur Gesundheit in der Arbeitswelt“ unterstützt Forschungsprojekte und ist darauf ausgelegt, Maßnahmen zum Auf- und Ausbau
struktureller und personeller Ressourcen zu unterstützen.

Gefördert werden Projekte,
die evidenzbasiert der Förderung, dem Schutz und/oder der Wiederherstellung der Gesundheit in der Arbeitswelt dienen, auch mit Blick auf die durch die COVID-19-Pandemie aufgeworfenen Fragestellungen,

die auf wissenschaftlicher Grundlage substanzielle Beiträge zum Transfer in die betriebliche Praxis und zur Politikberatung leisten oder

die eine interdisziplinär orientierte Perspektive in der Forschung zur Gesundheit in der Arbeitswelt durch Zusammenarbeit z. B. in den unten erwähnten Fachdisziplinen stärken.

Ebenso besteht die Möglichkeit eine Förderung für Nachwuchsgruppen oder Stiftungsprofessuren zu beantragen.
Hinweis: Leider ist die erste Frist zur Interessenbekundung schon verstrichen.

Weiteres und Teilnahme unter folgenden
Link.

ESF-Sozialpartnerrichtlinie: Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern

Der Förderaufruf zur ESF-Sozialpartnerrichtlinie geht in die zweite Runde und erfolgt vom 23. Januar bis 17. März 2023.
Ziel ist die Stärkung der sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt zur Förderung einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur.
Die ESF-Sozialpartnerrichtlinie soll die Anstrengungen der Sozial- und Betriebspartner daher im Hinblick auf die folgenden Ziele unterstützen:
Aufbau nachhaltiger und Teilhabe fördernder Personalentwicklungs- und Weiterbildungsstrukturen und Unternehmenskultur sowie Erprobung neuer Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle

Erhöhung qualifikationsgerechter und existenzsichernder Erwerbsbeteiligung von Frauen

Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung in KMU durch Verbesserung des Zugangs und den Ausbau bedarfsgerechter Angebote.

Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung bisher benachteiligter Gruppen durch Verbesserung des Zugangs und den Ausbau bedarfsgerechter Angebote, insbesondere für Teilzeitbeschäftigte, Geringqualifizierte, Menschen mit Migrationsgeschichte oder Behinderung in ihrer Vielfalt

Weitere Informationen finden Sie hier.

EU4Health 2021–2027 – eine Vision für eine gesündere Europäische Union

Das EEN Sachsen informiert darüber, dass die EU-Kommission am 14.01.2023 das EU-Förderprogramm EU4Health angenommen hat. Für dieses Arbeitsprogramm stehen für die Jahre 2021-2027 insgesamt 835 Mio. EUR für die fünf Schwerpunkte:
Krisenvorsorge

Krankheitsprävention

Krebs

Gesundheitssysteme

und Arbeitskräfte im Gesundheitswesen und Digitalisierung zur Verfügung.

Weitere Informationen finden sie
hier und hier.


Vor Ort steht Tobias Schlüter vom
EEN Sachsen zur Verfügung, das in Ostsachsen an der Hochschule Zittau/Görlitz angesiedelt ist.

Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Richtlinien für den Bundesplan

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert mit den Richtlinien für den Bundesplan Projektträgeren, die ältere Menschen in ihrem
selbstständigen und gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft unterstützen.
Förderfähig sind Anliegen, die Gewährleistung von Schutz und Hilfe im Alter bieten sowie die aktive Partizipation und Aktivierung der Potenziale von älteren Menschen und die Unterstützung von behinderten älteren Menschen für ihre selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Weitere Informationen unter folgenden
Link.