KMU-innovativ: Technologiebereich Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität

Das BMBF bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) seit 2009 die Möglichkeit, in der Fördermaßnahme KMU-innovativ zweimal im Jahr Projektideen zur Förderung von FuE-Vorhaben einzureichen. Mit der Fördermaßnahme sollen Forschungs- und Entwicklungs-Tätigkeiten von KMU unterstützt und gestärkt werden, die sich thematisch in den beiden Forschungsfeldern „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ und „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ bewegen.

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen dem Bereich „Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ zuzuordnen sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der Marktposition der beteiligten KMU. Dies soll auch dadurch erreicht werden, dass der Transfer von Forschungsergebnissen aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung beschleunigt wird.

Während der gesamten Erforschung und Entwicklung sollen Nutzende durch geeignete Partizipationsformate und Co-Creation-Ansätze in die Forschungsprojekte eingebunden werden.

 

Weitere Informationen und Bedingungen unter: https://www.interaktive-technologien.de/foerderung/bekanntmachungen/kmu-innovativ

eHealthSax - Digitalisierung im Gesundheitswesen und telemedizinische Anwendungen

Die Förderung richtet sich an Einrichtungen und Institutionen des Gesundheitswesens (insbesondere ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen) sowie Sozialversicherungsträger. Die Förderanträge können jeweils bis zum 31. März gestellt werden. Im Rahmen von Kooperationen mit den o. g. medizinischen Einrichtungen können auch sonstige juristische Personen unterstützt werden. Gefördert werden Projekte, die die Digitalisierung im Gesundheitswesen entlasten und die medizinische Versorgung verbessern. Dazu gehören insbesondere:

  •  Maßnahmen, die mittels digitaler Prozesse die Abläufe im Gesundheitswesen abbilden, erweitern oder verbessern und die gegebenenfalls mobile alltagsübliche elektronische Kommunikation ermöglichen,
  • patientenorientierte digitale Anwendungen, die den Zugang zum Versorgungssystem erleichtern oder den regulären Versorgungspfad unterstützen oder ergänzen,
  • Maßnahmen zur Etablierung, Integration oder Erweiterung inter- und intrasektoraler digitaler Netzwerke, die die Gesundheitsversorgung verbessern, beispielsweise sektorenübergreifende Vernetzungsprojekte sowie Maßnahmen und Projekte zur Akzeptanzförderung digitaler und telemedizinischer Anwendungen.

Es handelt sich um Projekte, die auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen durchgeführt werden und für die Umsetzung nicht länger als drei Jahre benötigen.

Weitere Infos unter: https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-m%C3%B6chten-ein-unternehmen-gr%C3%BCnden-in-ihr-unternehmen-investieren-oder-ihre-gesch%C3%A4ftst%C3%A4tigkeit-ausbauen/ehealthsax-digitalisierung-und-telemedizin.jsp

Förderrichtlinie Demografie

Der Freistaat Sachsen fördert Projekte und Maßnahmen in Gebieten mit hoher Schrumpfungsrate und Überalterung der Bevölkerung, die dazu beitragen, den demografischen Wandel positiv zu bewältigen. Vor allem Kommunen sollen zu Fragen der demografischen Entwicklung enger zusammenarbeiten und frühzeitig zukunftsfähige sowie finanziell nachhaltige Strukturen aufbauen.

 

Antragsfrist: bis zum 30. September des laufenden Jahres für das Folgejahr einzureichen

 

Gegenstand der Förderung sind insbesondere folgende Projekte und Maßnahmen:

  • Erarbeitung, Vertiefung und Anpassung von regionalen oder lokalen konzeptionellen Strategien, Szenarien und Projekten zur Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels
  • Durchführung von regionalen Innovationswettbewerben und von Pilotprojekten zur Verbesserung der Erreichbarkeit und des Zugangs von Arbeitsplätzen und Dienstleistungseinrichtungen
  • Projekte des bürgerschaftlichen Engagements, der Netzwerkarbeit und des Informationsaustausches regionaler Akteure
  • Forschungs-, Moderations- und Coachingmaßnahmen im Rahmen innovativer Fachkonzepte für die regionale Anpassung an die demografische Entwicklung
  • Lokale Pilotprojekte zur arbeitsteiligen Wahrnehmung öffentlicher Dienstleistungen von Gemeinden
  • Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen für den Aufbau generationsübergreifender oder multifunktionaler Nutzungs- und Organisationsformen im öffentlicher Bereich

 

Weitere Infos unter: https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-unterst%C3%BCtzung-bei-sozialen-f%C3%B6rderthemen/demografie.jsp

Förderung von Maßnahmen ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf

Gefördert werden individuelle und gemeinschaftliche Betreuungsangebote, die auf die besonderen Arbeitszeiten von Pflegekräften ausgerichtet sind. Auch für Schulungen und Weiterbildungen, die die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf verbessern, gibt es Zuschüsse. Jede Einrichtung erhält jährlich 50 Prozent der Ausgaben für diesen Bereich, höchstens jedoch 7.500 Euro. Nicht abgerufene Mittel können ins nächste Jahr übertragen werden.

Die Fördermittel sind begrenzt. Eine Bezuschussung ist nur möglich, solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind.

LInk zur Seite: https://www.dak.de/dak/pflege/pflegepersonalstaerkungsgesetz--8-abs--7-sgb-xi-2099964.html#/