Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Klinische Forschung im Rahmen von Forschungspraxen-Netzwerken in der Allgemeinmedizin

Förderziel

Durch die Förderung klinischer Forschung sollen Evidenzlücken in der Allgemeinmedizin geschlossen werden. Gleichzeitig soll die Arbeitsfähigkeit der bereits aufgebauten Netzwerkstrukturen sowie deren Nachhaltigkeit und Anschlussfähigkeit an bestehende Forschungsdateninfrastrukturen gesichert werden.

Insgesamt soll durch die Förderinitiative langfristig eine Verbesserung der Patientenversorgung sowie eine Stärkung der Forschungsaktivitäten in der Allgemeinmedizin erzielt werden. Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung.

 

Zuwendungszweck

Zweck der Förderrichtlinie ist die Förderung wissenschaftsinitiierter klinischer Forschungsprojekte in der Allgemeinmedizin basierend auf der Erhaltung funktionsfähiger Forschungspraxen-Netzwerke sowie der übergreifenden Strukturen. Dabei sollen Studienprojekte mit hoher Relevanz für die Allgemeinmedizin und die Betroffenen gefördert werden, die unter der Leitung von allgemeinmedizinischen Instituten medizinischer Fakultäten in bestehenden Forschungspraxen-Netzwerken durchgeführt werden.

Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR1 und der Schweiz genutzt werden.

 

Gegenstand der Förderung

  • Klinische Forschung in Netzwerkstrukturen der Allgemeinmedizin (Gefördert werden wissenschaftlich hochwertige Studien in der Allgemeinmedizin. Die Studien sollen im Förderzeitraum abgeschlossen werden können)
  • Koordinierungsstelle der Netzwerkstruktur

 

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind:

  • hinsichtlich klinische Forschung in Netzwerkstrukturen der Allgemeinmedizin:
    staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen mit einem allgemeinmedizinischen Institut als ausführende Stelle.
  • hinsichtlich Koordinierungsstelle der Netzwerkstruktur:
    staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, jedoch nicht mit einem allgemeinmedizinischen Institut als ausführender Stelle; wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaften mit eigener Rechtsperson (zum Beispiel eingetragener Verein); Stiftungen, die Bezüge zur Forschung aufweisen.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung in Deutschland verlangt, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient.

 

Höhe der Zuwendung

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

 

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie HIER

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Weiterentwicklung und Vernetzung von Digitalen FortschrittsHubs Gesundheit

Die digitale Vernetzung von Forschung und Versorgung bietet große Potentiale für eine intelligente Medizin und kann die Qualität der Behandlungsergebnisse und die Patientensicherheit erhöhen. Mit der Medizininformatik-Initiative (MII) leistet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) einen wichtigen Beitrag, diese Chancen der Digitalisierung durch eine standort- und sektorenübergreifende Nutzung digitaler Gesundheitsdaten für die medizinische Forschung und Versorgung besser zu nutzen.

 

Förderziel

Die Förderrichtlinie zielt strukturell darauf ab, die durch die bisherige Förderung etablierten Strukturen und Standards der Hubs weiterzuentwickeln, zu stärken und die Vernetzung untereinander sowie mit anderen Forschungsdateninfrastrukturen voranzutreiben. Damit soll die Nachhaltigkeit und Anschlussfähigkeit der bereits entwickelten Konzepte und technischen Lösungen auch langfristig sichergestellt werden. Inhaltliches Ziel ist die Weiterentwicklung von IT-Lösungen zur sektorenübergreifenden Datenbereitstellung. Erprobte „Best Practice“-Beispiele sollen den Nutzen der entwickelten Lösungen demonstrieren und auf andere Hubs übertragen werden.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden in einer weiteren Förderphase erfolgreiche und zukunftsfähige Verbundprojekte aus der bisherigen Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für „Digitale FortschrittsHubs Gesundheit“ im Förderkonzept Medizininformatik vom 4. Februar 2020 (BAnz AT 28.02.2020 B4).

Thematisch und strukturell soll die Förderung an die von den bislang geförderten Hubs erzielten Ergebnisse anschließen. Sie soll zugleich eine Weiterentwicklung (auch im Sinne neuer Schwerpunkte) und eine weitere Vernetzung der bisher geförderten Strukturen beinhalten. Abhängig von der Weiterentwicklung und neuen Schwerpunktsetzung ist, auch mit Blick auf die Hub-internen und Hub-übergreifenden Use Cases, die Einbindung neuer Verbundpartner im Sinne eines Roll-outs oder auch der Abgang einzelner Verbundpartner, wo sinnvoll, erwünscht. Die aktive Einbindung mindestens eines DIZ pro Hub ist nach wie vor verpflichtend.

 

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen und Universitätskliniken, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung (zum Beispiel Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen), Vereine, Verbände, Stiftungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt. 

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen.

 

Höhe der Zuwendung

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

 

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie HIER

Förderprogramm Klinikpartnerschaften – Partner stärken Gesundheit

Von Montag, 29. Juli 2024 bis Montag, 9. September 2024 können Projektanträge für die 14. Förderrunde "Global" eingereicht werden.

Wer kann sich bewerben?

Anträge für eine Förderung werden von deutschen Antragstellern in Kooperation mit Ihrem Projektpartner gestellt:

  • Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen in Deutschland
  • Qualifiziertes Fachpersonal verantwortet die Projektumsetzung auf beiden Seiten
  • Eine längerfristige institutionelle Partnerschaft ist erkennbar bzw. soll aufgebaut werden
  • Grundsätzlich werden Partnerschaftsprojekte in Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen gemäß den Kriterien des OECD DAC gefördert

Wie wird gefördert?

Gefördert werden Partnerschaftsprojekte mit bis zu 50.000 EUR für einen Zeitraum von maximal 2 Jahren. Die Höhe der Förderung ist hierbei vom Umfang der Interventionen und dem Bedarf in der Partnereinrichtung abhängig:

  • Reisekosten (z. B. Flugkosten, Unterbringung, Verpflegung, Visa, Versicherung Tagungsgebühren)
  • Trainingskosten (z. B. Raummiete, Trainingsmaterialien, Übersetzungen, Catering während der Trainings, Honorare externer Trainer) Sachmittel von bis zu 30% der beantragten Fördersumme (z. B. Gerätekosten, Verbrauchsmaterialen, Renovierungskosten)
  • Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5% der übrigen Budgetpositionen)
  • Nicht gefördert werden Personalkosten, grundständige Baumaßnahmen sowie Forschungsmaßnahmen. Ebenfalls dürfen keine Mittel an Dritte weitergeleitet werden
  • Förderverträge werden als Zuschussverträge mit der GIZ GmbH abgeschlossen

 

Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie zur Bewerbung fnden Sie HIER

Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

Die dritte thematische Ausschreibungsrunde (Thema: Bessere Gesundheit und Pflege) des Innovationsprogramms für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) ist gestartet.

Mit dem dritten Aufruf werden innovative Geschäftsmodelle und Pionierlösungen zur Verbesserung von Gesundheit und Pflege gefördert. Gefördert werden Projekte, die den allgemeinen Kriterien der IGP-Förderrichtlinie entsprechen und zusätzlich folgende Anforderungen erfüllen:

  • Sie zielen auf Neuerungen im Bereich Gesundheit und/oder Pflege ab.
  • Sie entwickeln marktorientierte Innovationen, die Vorteile gegenüber bestehenden Lösungen bieten.

Zu den förderfähigen Projekten zählen unter anderem kreative Ansätze zur Verbesserung von Prävention, Versorgung und Rehabilitation, neue Designs und Konzepte für Inklusionsinnovationen oder ein würdevolles Altern sowie innovative Unterstützungsangebote für kranke und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige.

Es gelten alle in der IGP-Förderrichtlinie festgelegten Voraussetzungen und Kriterien für die Förderentscheidung. Dazu gehören neben den allgemeinen Anforderungen insbesondere die Innovationshöhe, Vermarktungschancen, positive Auswirkungen auf Dritte, die Qualität und Überzeugungskraft des Projekts sowie die Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten. Auch der Förderbedarf bzw. der Anreizeffekt spielen eine entscheidende Rolle.

 

Teilnahmeanträge sind unter www.bmwk.de/igp verfügbar. Die Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge endet am 27.08.2024 um 15.00 Uhr. Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die vom Projektträger bereitgestellte Plattform positron:s zu stellen.

Anträge, die im Teilnahmewettbewerb überzeugen konnten, kommen in die Jurybewertung. Die Antragstellenden können zur Vorstellung ihres Projekts im Pitch, voraussichtlich im Januar 2025, eingeladen werden. Dies wird insbesondere jene Teilnahmeanträge betreffen können, die bei der Jurybewertung im Mittelfeld des Rankings platziert sind. Zu stärkeren bzw. schwächeren Teilnahmeanträgen ist kein Pitch vorgesehen. Die Festlegung des genauen Termins bzw. Zeitpunkts und Orts des Pitches erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und wird vom Projektträger kommuniziert.

Antragsteller, deren Teilnahmeanträge gem. den Voraussetzungen der IGP-Richtlinie überzeugen konnten, werden zur Vollantragsstellung aufgefordert. Nach dieser Aufforderung sollte der Vollantrag innerhalb von acht Wochen eingereicht werden. Dabei ist das elektronische Formularsystem easy-Online des Bundes zu nutzen.

 

Weitere Informationen zum Innovationsprogramm finden Sie HIER

 

Förderbekanntmachung Versorgungsforschung – Medizinische Leitlinien (MedLL)

Die gesetzliche Krankenversicherung muss kontinuierlich weiterentwickelt werden, um eine flächendeckende und bedarfsgerechte medizinische Versorgung auf hohem Niveau für alle Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Herausforderungen wie die demografische Entwicklung, neue Behandlungsmöglichkeiten und sektorenübergreifende Versorgung müssen bewältigt werden. Der Innovationsfonds wurde geschaffen, um Innovationen in der Versorgung zu fördern, einschließlich neuer Versorgungsformen und Versorgungsforschung. Ein spezielles Förderangebot zielt darauf ab, medizinische Leitlinien praxisnah zu entwickeln oder weiterzuentwickeln, insbesondere in Bereichen, wo bisher keine hochwertigen Leitlinien existieren. Die Förderung unterstützt die Erstellung von Leitlinien basierend auf bester verfügbarer Evidenz, vor allem in berufs- oder sektorenübergreifenden sowie geschlechts- oder altersspezifischen Kontexten. Dadurch wird eine gezielte Unterstützung der Leitlinienentwicklung ermöglicht, die für die Verbesserung der Versorgung von großer Bedeutung ist.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte zur Entwicklung oder Weiterentwicklung von medizinischen Leitlinien, die einen besonderen Bedarf in der Versorgung adressieren. Das Ziel ist die Erstellung einer hochwertigen medizinischen Leitlinie gemäß den Standards der AWMF, insbesondere der Stufenklassifikation S3. Die Projekte müssen sich auf spezifische Themenfelder konzentrieren und Interdisziplinarität, Interprofessionalität sowie die Einbindung der Patientenperspektive berücksichtigen. Es wird empfohlen, die Hinweise zur Nutzung von E-Health-Lösungen/Telemedizin zu beachten.

Für die Themenfelder

  • Entwicklung und Weiterentwicklung von Leitlinien für die Versorgung bei häufigeren Erkrankungen unter besonderer Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte
  • Entwicklung und Weiterentwicklung von Leitlinien für die Versorgung bei häufigeren Erkrankungen unter besonderer Berücksichtigung bereits geförderter Innovationsfondsprojekte
  • Entwicklung und Weiterentwicklung von Leitlinien mit Fokus Gesundheit der Bevölkerung, Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)

sind die vollständigen Anträge bis spätestens 24. September 2024, 12:00 Uhr, beim Projektträger einzureichen.

 

Weitere Informationen zur Förderbekanntmachung finden Sie HIER

Förderbekanntmachung Versorgungsforschung zum themenspezifischen Bereich

Dieses Förderangebot zielt darauf ab, Projekte in der Versorgungsforschung zu unterstützen, die dazu beitragen, die bestehende Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterzuentwickeln und ein hohes Potenzial für die praktische Anwendung in der Versorgungspraxis aufweisen. Die Forschungsprojekte sollen Erkenntnisse liefern, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss übernommen werden können, als Grundlage für strukturelle Veränderungen des gesetzlichen Rahmens dienen oder zur Weiterentwicklung der Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung beitragen. Gefördert werden innovative Projekte, die relevante Versorgungsprobleme ansprechen. In dieser Förderwelle veröffentlicht der Innovationsausschuss drei themenspezifische Förderbekanntmachungen.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungsprojekte zur Verbesserung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung, die sich auf spezifische Themenfelder konzentrieren. Dabei können besondere Projektstrukturen und -elemente wie Digitalisierung oder Patient-Empowerment integriert werden. Die Berücksichtigung geschlechts- und altersspezifischer Aspekte sowie die Einbindung von Migrationshintergrund und sozial benachteiligten Gruppen sind wichtig. Die Perspektive der Patientinnen und Patienten soll in die Projekte einbezogen werden, indem sie aktiv an der Entwicklung und Durchführung beteiligt sind. Es wird empfohlen, die Hinweise zur Nutzung von E-Health-Lösungen/Telemedizin zu beachten.

Für die Themenfelder

  • Versorgungsforschung zu sexuell übertragbaren Infektionen
  • Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren von Gesundheitsnetzwerken
  • Forschung für eine bedarfsgerechte Versorgung im Hinblick auf geschlechtsbedingte Unterschiede unter Berücksichtigung weiterer Determinanten (intersektionaler Ansatz)
  • Adhärenz in der Nutzung digitaler Versorgungsangebote
  • Effektivere und effizientere Heilmittelversorgung durch gezielten Einsatz von Eigenübungsprogrammen
  • Versorgung von Patientinnen und Patienten mit postviralen Symptomkomplexen wie z. B. Post-/Long-COVID, ME/CFS
  • Algorithmen für die Erkennung gesundheitlicher Risiken auf der Basis von Sekundärdaten
  • Begleitforschung zur Einführung der widerspruchsbasierten elektronischen Patientenakte

sind die vollständigen Anträge bis spätestens 22. Oktober 2024, 12:00 Uhr, beim Projektträger einzureichen.

 

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Richtlinie zur Förderung von interdisziplinären Veranstaltungsreihen für Studierende und Promovierende im Förderschwerpunkt „Zukunft eHealth“

Im Gesundheitswesen werden medizinische Informationen zunehmend digital erfasst, und die biomedizinische Forschung generiert immer größere Datenmengen. Um diese Daten besser zu nutzen, sind fortschrittliche rechnergestützte Analysen und datengetriebene Forschungsansätze (eHealth) notwendig. Wichtige Aspekte sind die strukturierte Digitalisierung medizinischer Daten, institutionenübergreifende Datennutzung sowie innovative Methoden wie künstliche Intelligenz (KI).

Im Rahmen der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation des Bundes soll die datengetriebene Medizin weiterentwickelt werden, insbesondere durch KI-basierte Diagnostik und Therapie. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt dies mit Initiativen wie der Medizininformatik-Initiative (MII), Systemmedizin und Computational Life Sciences sowie Fördermaßnahmen in den Bereichen Datenanalyse, Modellierung schwerer Infektionskrankheiten und Computational Neuroscience.

Das BMBF trägt damit zur Nutzung der Digitalisierung in der Medizin bei, um die Qualität in Diagnostik, Therapie und Prävention zu verbessern. Deutschland muss seine Forschungskapazitäten im eHealth-Bereich weiter ausbauen, um international konkurrenzfähig zu bleiben. Dafür werden hochqualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der Schnittstelle von MINT und Medizin benötigt.

Mit dem Förderschwerpunkt „Zukunft eHealth“ will das BMBF junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fördern, um sie für eine Karriere in den interdisziplinären eHealth-Bereichen zu gewinnen. Angesichts rückläufiger Studierendenzahlen in MINT-Fächern ist es wichtig, Studierende frühzeitig für eine wissenschaftliche Karriere im Bereich eHealth zu begeistern. Es besteht ein dringender Bedarf an Vernetzungsmöglichkeiten für interdisziplinäre Forschung.

 

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

 

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Projekte beziehungsweise Verbünde können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden.

 

Dem Projektträger ist bis spätestens 16. September 2024 ein rechtsverbindlich unterschriebener förmlicher Förderantrag sowie eine Vorhabenbeschreibung in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.

Bei Verbundprojekten sind die Vorhabenbeschreibungen in Abstimmung aller Beteiligten durch den vorgesehenen Verbundkoordinator als eine Vorhabenbeschreibung vorzulegen.

 

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Sachsen gibt den Start des dritten Wettbewerbsaufrufs zur Förderung von Innovationsclustern bekannt

Durch die Förderung von Innovationsclustern strebt der Freistaat Sachsen an, innovative Netzwerkprojekte zu unterstützen, die zur digitalen und/oder ökologischen Transformation der sächsischen Wirtschaft beitragen und große Marktpotenziale erschließen. Die geförderten Innovationscluster sollen unternehmensgetrieben, anwendungsorientiert und mit aktiver Beteiligung von Hochschulen, außeruniversitären Einrichtungen und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen den Wissenstransfer in marktfähige Lösungen vorantreiben. Globale Herausforderungen und Chancen für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Sachsens liegen insbesondere in den Bereichen: Industrien der Zukunft (energie- und ressourceneffiziente Produktion, neue Werkstoffe und Materialien, smarte Technologien), Energie (effiziente Energienutzung, emissionsarme Energiebereitstellung, sichere Energieversorgung, Sektorenkopplung), Mobilität (effiziente und umweltfreundliche Fahrzeugkonzepte, Antriebstechnologien, Verkehrssysteme) sowie Gesundheit (qualitativ hochwertige, nachhaltige und personalisierte Produkte und Dienstleistungen im medizinischen und pflegerischen Bereich).

Im Rahmen des dritten Innovationsclusterwettbewerbs plant der Freistaat Sachsen, gemäß der Richtlinie Clusterförderung, bis zu drei Projekte mit jeweils bis zu 5 Mio. Euro über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren zu unterstützen.

Für eine Förderauswahl ist es erforderlich, dass das Netzwerk mindestens 15 fest eingebundene Akteure umfasst und hauptsächlich von Unternehmen getragen wird. Es ist auch möglich, dass Förderanträge von mehreren sächsischen Netzwerken gemeinsam in einem Konsortium gestellt werden. In diesem Fall müssen alle beteiligten Netzwerke jeweils mindestens 15 fest eingebundene Akteure haben und überwiegend von Unternehmen getragen werden.

 

Die Frist zur Einreichung des Antrags beginnt mit Bekanntmachung dieses Aufrufs und endet am 15. August 2024. Die für die Antragstellung erforderlichen Vordrucke werden auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank bereitgestellt.

 

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Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“

Die Fördermaßnahme ist Teil der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung und des Fünf-Punkte-Konzepts des BMBF „Mehr Chancen für Gründungen“. Sie gehört zum BMBF-Forschungsprogramm „Miteinander durch Innovation“ und zielt darauf ab, das Potenzial von Start-ups im Bereich interaktiver Technologien für Gesundheit und Lebensqualität zu stärken. Das BMBF möchte die Gründungschancen von Start-ups durch gezielte Förderung von Forschungsteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbessern (Modul 1) sowie bereits gegründete Start-ups bei risikoreicher FuE unterstützen (Modul 2). Die Fördermaßnahme soll Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in den Bereichen „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ sowie „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation“ unterstützen.

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich interaktiver Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, die sich auf die Forschungsfelder „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ sowie „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation“ konzentrieren. Anwendungen im Bereich industrieller Produktion sind von dieser Richtlinie ausgeschlossen.

Bei Modul 1 sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppen angesiedelt sind, antragsberechtigt. Bei Modul 2 können Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen Anträge stellen. Unternehmen, die nicht die Kriterien der Buchstaben a, b oder c erfüllen, haben die Möglichkeit, sich auf eigene Kosten als assoziierte Partner am Vorhaben zu beteiligen.

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung gewährt, mit einer Förderdauer von in der Regel 18 bis 36 Monaten. Bei Verbundprojekten muss ein Koordinator von den Partnern benannt werden. Die finanzielle Unterstützung für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausführen, basiert auf den zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten und erfordert eine angemessene Eigenbeteiligung. Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen, die keine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausführen, können bis zu 100 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben erhalten. Nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken erhalten zusätzlich eine Projektpauschale von 20 %. Start-ups mit geringem Eigenkapital können eine Förderung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben erhalten. Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten werden gemäß den Richtlinien des BMBF festgelegt und berücksichtigen die Vorgaben der AGVO.

 

Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jährlich jeweils der 15. Januar und der 15. Juli.

Projektskizzen, die nach dieser Frist eingehen, können erst beim nächsten Stichtag berücksichtigt werden.

 

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Förderbekanntmachung neue Versorgungsformen zum themenoffenen Bereich – zweistufig lang

Neue Versorgungsformen im Innovationsfonds gehen über die bisherige Regelversorgung hinaus und zielen auf eine Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung ab. Dies umfasst Modelle, die die Sektorentrennung überwinden oder innersektorale Schnittstellen optimieren möchten. Eine Förderung erfordert ein belastbares Evaluationskonzept, um Erkenntnisse zu gewinnen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in Richtlinien übernommen oder als Grundlage für strukturelle Veränderungen im Gesundheitswesen genutzt werden können.

 

Im zweistufigen Antrags- und Förderverfahren dieser Bekanntmachung sind zunächst Ideenskizzen einzureichen, die die wesentlichen Projektinhalte vorstellen. Der Innovationsausschuss wählt aus, welche Ideenskizzen zur Ausarbeitung eines qualifizierten Vollantrags gefördert werden. In der Konzeptentwicklungsphase haben die Antragsteller sechs Monate Zeit, um den Vollantrag auszuarbeiten und beim Innovationsausschuss einzureichen. Dieser entscheidet dann, welche Projekte in der Durchführungsphase unterstützt werden. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel bis zu 36 Monate, kann aber in begründeten Fällen auf maximal 48 Monate verlängert werden. Die Einreichung eines Vollantrags setzt eine erfolgreiche Teilnahme an der Konzeptentwicklungsphase voraus; ein direkter Vollantrag ohne vorherige Beteiligung ist nicht möglich. Weitere Details zur Förderung und zum Verfahren sind in den Nummern 6 und 8 der Bekanntmachung festgelegt.

 

 
Die Ideenskizzen für den themenoffenen Bereich (zweistufig lang) sind dem DLR Projektträger bis spätestens 22. Mai 2024, 12.00 Uhr, in elektronischer Form vorzulegen. Die Antragstellenden, die gefördert werden, können bis zum 3. Juni 2025 ihre Vollanträge einreichen. Die Einreichung eines Vollantrags setzt die erfolgreiche Auswahl der Ideenskizze durch den Innovationsausschuss voraus, eine direkte Einreichung eines Vollantrags ist nicht möglich. Die finale Entscheidung über die Förderung und Umsetzung der Projekte erfolgt dann im Anschluss.
 
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