Interreg Polen – Sachsen und Sachsen - Tschechien 2021-2027

Die Programme unterstützen durch gemeinsame Kooperationsprojekte die wirtschaftliche und soziale Weiterentwicklung des gemeinsamen Grenzraums. Der Zeitplan Call zur Einreichung von Projektanträgen wurde Ende November bekannt gegeben.

Für Interreg Polen-Sachsen können Anträge ab dem 1. Februar bis zum 28. April 2023 eingereicht werden.

Für Interreg Sachsen-Tschechien werden Anträge ab Januar 2023 entgegengenommen. Achtung: wichtig ist, dass eine Pflichtberatung bei Projekteinreichungen notwendig ist.

Sollten Sie Interesse an einen grenzübergreifenden Projekt haben (z.B. Austausch mit Gesundheitsakteuren aus dem Nachbarländern, Azubi-Austausch, Aufbau von Kommunikationskanälen, Gesundheitstourismus uvm.) melden Sie sich gern bei mir:

Annabell Krause

Tel: 035813290114

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Weitere Informationen unter:

eHealthSax - Digitalisierung im Gesundheitswesen und telemedizinische Anwendungen

Die Förderung richtet sich an Einrichtungen und Institutionen des Gesundheitswesens (insbesondere ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen) sowie Sozialversicherungsträger. Die Förderanträge können jeweils bis zum 31. März gestellt werden. Im Rahmen von Kooperationen mit den o. g. medizinischen Einrichtungen können auch sonstige juristische Personen unterstützt werden. Gefördert werden Projekte, die die Digitalisierung im Gesundheitswesen entlasten und die medizinische Versorgung im Freistaat Sachsen verbessern.  

Dazu gehören insbesondere:

  • Maßnahmen, die mittels digitaler Prozesse die Abläufe im Gesundheitswesen abbilden, erweitern oder verbessern und die gegebenenfalls mobile alltagsübliche elektronische Kommunikation ermöglichen,
  • patientenorientierte digitale Anwendungen, die den Zugang zum Versorgungssystem erleichtern oder den regulären Versorgungspfad unterstützen oder ergänzen,
  • Maßnahmen zur Etablierung, Integration oder Erweiterung inter- und intrasektoraler digitaler Netzwerke, die die Gesundheitsversorgung verbessern, beispielsweise sektorenübergreifende Vernetzungsprojekte
  • sowie Maßnahmen und Projekte zur Akzeptanzförderung digitaler und telemedizinischer Anwendungen.

Weitere Infos hier.

Call im WIR-Bündnis ZukunfTAlter

Das Projektvorhaben „ZukunftAlter“ wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Ziel ist der Aufbau eines breiten, nachhaltigen WIR!-Bündnisses mit starken Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Kommunalpolitik. Das WIR-Bündnis arbeitet zu dem Thema „Zukunftstechnologien für gelingendes Alter(n) im ländlichen Raum“.

Die Vision besteht darin, gemeinsam mit den Bündnispartnern die Oberlausitz als

Modellregion für die Bereiche Wohnen, Versorgung, Wohnumfeld als Innovationsträger im Bereich technisch-digitaler Lösungen und technisch unterstützender Produkte

(z.B. Ambient Assisted Living, Smart Home Lösungen) zu entwickeln und zu etablieren.

Bündnispartner, die eine innovative Idee zu oben genannten Themen haben, können noch bis 28.02.2023 eine Vorhabensbeschreibung übersenden. Anschließend wird die Projektidee vor dem Beirat präsentiert und diskutiert um eine Förderung zu erhalten. Bei Interesse stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

  • Herrn Tschentscher (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.),operatives Bündnismanagement, AWO Lausitz gGmbH
  • Frau Dr. Barczik (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.),Strategie- und Innovationsmanagement, CODIP TU Dresden

Weitere Infos unter  hier

„Digital Jetzt“

Um mittelständischen Betrieben die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, bietet das neue Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ finanzielle Zuschüsse, um entsprechende Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen – einschließlich Handwerksbetriebe und freie Berufe – anzuregen. Zuschüsse gibt es bei: 

  • Investitionen in digitale Technologien sowie
  •  Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen.

Antragsteller: Mittelständische Unternehmen

  • aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)
  • mit 3 bis 499 Beschäftigten,
  • die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.

Das Antragsstellungstool wurde am 7. September freigeschaltet. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.

Weitere Informationen gibt es hier

Innovationsfond: „Neue Versorgungsformen“ und „Versorgungsforschung“

Neue Versorgungsformen sind Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Gefördert werden Modelle, welche die sektorenübergreifende Versorgung der Versicherten weiterentwickeln, die innersektorale Schnittstellen optimieren oder Ansätze enthalten, die Trennung der Sektoren zu überwinden.

Versorgungsforschung soll wissenschaftliche Grundlagen für Lösungen zur Gestaltung, Organisation und Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens schaffen. Sie wird verstanden als die wissenschaftliche Untersuchung der Versorgung des Einzelnen und der Bevölkerung mit gesundheitsrelevanten Produkten und Dienstleistungen unter Alltagsbedingungen.

Beispiele für Projekte im Bereich „neue Versorgungsformen“ und Versorgungsforschung“ 

Aktuelle Förderbekanntmachungen: 

Förderbekanntmachung Versorgungsforschung zum themenspezifischen Bereich Einreichungsfrist 25.10.2022 12:00 

Weitere Informationen gibt es hier

Förderung von Projekten zum Thema „Die digitale Kommune: Interaktive, partizipative und datengetriebene Planungsprozesse unterstützen“

Mit dieser Bekanntmachung sollen FuE-Vorhaben auf den Weg gebracht werden, welche digitale und gegebenenfalls hybride Beteiligungsformate zur partizipativen Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern entwickeln und erforschen, um so die Planungsprozesse in deutschen Kommunen durch ein kooperatives Miteinander zu verbessern. Der Förderschwerpunkt der Bekanntmachung liegt auf Fragen des Forschungsfelds „Lebenswerte Räume“.

Themenschwerpunkte:

  • Entwicklung und Erforschung von Methoden und Systemen zur Ansprache und Mobilisierung von Bürgerinnen und Bürgern zur Partizipation durch die Entwicklung und Erprobung interaktiver und zielgruppengerechter Kommunikationsstrategien für gesellschaftlichen Diskurs und Dialog in kommunalen Planungsprozessen
  • Entwicklung und Erforschung innovativer und datenbasierter Visualisierungs- und Datenaufbereitungsformate zur Vermittlung teils komplexer Sachverhalte und Informationen im Rahmen interaktiver, partizipativer, kommunaler Planungsprozesse

Antragsberechtigt sind Verbünde aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie kommunale Akteure, Einrichtungen des Bundes und der Länder, Gebietskörperschaften, Stiftungen und Vereine sowie rechtlich unselbstständige Bundesbehörden und -einrichtungen mit FuE-Aufgaben. 

Weitere Informationen gibt es hier

Förderaufruf für das WIR-Bündnis „Zukunftstechnologien für gelingendes Alter(n) im ländlichen Raum“

Alle Bündnispartner haben bis zum 16.09.2022 die Möglichkeit neue Umsetzungsvorhaben einzureichen.

Die Vorhaben werden schließlich am 07.10.2022, voraussichtlich in Präsenz, dem Beirat

präsentiert. Geplant sind hierfür 10 Minuten Präsentation mit anschließender

30-minütiger Diskussion zwischen den Beiratsmitgliedern und den Antragstellenden.

Sollten Interessierte noch auf der Suche nach geeigneten Partnern für mögliche Umsetzungsvorhaben sein, können gern die Kollegen vom WIR-Bündnis kontaktiert werden.

Ansprechpartner:

Herrn Tschentscher

Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

operatives Bündnismanagement, AWO Lausitz gGmbH

Frau Dr. Barczik

Mail: (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Strategie- und Innovationsmanagement, CODIP TU Dresden

Website: www.zukunftalter.eu

Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiterbilden und Gleichstellung fördern

Im Rahmen der ESF-Sozialpartnerrichtlinie wird der Aufbau einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur unterstützt. Durch die Stärkung der gleichberechtigten, existenzsichernden Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt und der Integration nachhaltiger Weiterbildungsstrukturen, soll die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und die berufliche Handlungskompetenz von Mitarbeiter*innen erhalten und gefördert werden.

Die Zuwendungen werden in vier Bereiche untergliedert:

  • Weiterbildung im Wandel fördern
  • Gleichstellung gestalten
  • Regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in KMU
  • Modellentwicklungen innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung

Weitere Informationen gibt es hier.

Förderrichtlinie „Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation“

Ab dem 01. August 2022 bis zum 29. August 2022 können Anträge beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Förderung von Projekten eingereicht werden, die Angebote für Menschen ab 60 Jahren zur Vermeidung von Einsamkeit und sozialer Isolation initiieren. Zu dem fördert die Europäische Union Projektträger bei der Unterstützung älterer Beschäftigter, welche vom Ausschluss aus dem Arbeitsmarkt betroffen sind.

Ziel des Programmes:

  • Langfristig die individuelle Einkommens- und Lebenssituation älterer Menschen in der aktiven, sowie in der nachberuflichen Lebensphase zu verbessern
  • Aktivierungsangebote sollen über individuelle Herausforderungen aufklären und unterstützen

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Investitionsförderung zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beschlossen

Mit dem von Bund und Freistaat Sachsen finanzierten Förderprogramm werden Investitionen zum Aufbau, der Erweiterung und Anpassung gewerblicher Betriebe sowie der wirtschaftsnahen Infrastruktur unterstützt. Das sächsische Kabinett hat eine Neufassung für die Periode 2022 beschlossen.

Zuwendungen für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Unternehmen der Tourismuswirtschaft sowie für gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, mit denen dauerhaft Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze im Freistaat Sachsen geschaffen oder gesichert werden

  • Zuschüsse für Investitionsvorhaben in das Anlagevermögen oder Lohnausgabenförderung
  • bis zu 45 % Förderquote
  • Investitionszeitraum bis zu 36 Monate
  • kombinierbar mit anderen Finanzierungsangeboten

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