Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Kategorie
Regionale Veranstaltungen
Dates
23. Oktober 2023 16:30 - 18:00
Veranstaltungsort
Geschäftsstelle Zittau Neustadt 47 02763 Zittau Raum 4.03

Ein großer Teil der Bevölkerung geht immer noch davon aus, dass im Falle eines Unfalles, einer schwerwiegenden Krankheit oder einer seelischen Krise, die eigenes rechtsgeschäftliches Handeln - wie z.B. eine Wohnungsauflösung - unmöglich macht, dies doch der Angehörige tun könne. Genau das ist jedoch nach der Gesetzeslage nicht möglich. Vielmehr ist ein amtlicher Betreuer zu bestimmen. Ein Zustand, der nur durch eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung verändert werden kann. Da auch Ehegatten und Kinder nur mit Vollmachten für Angehörige eintreten können, empfiehlt es sich, bereits in guten Tagen für einen möglichen Ernstfall vorzusorgen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge, die Vorsorgevollmacht, die Betreuungs- und Patientenverfügung. Diese werden Ihnen in diesem Vortrag erläutert.

Um Anmeldung wird gebeten, da nur begrenzte Raumkapazitäten zur Verfügung stehen.

 
 

Liste der Daten (auf der Veranstaltungs-Details Seite)

  • 23. Oktober 2023 16:30 - 18:00