Übersicht zu Förderprogrammen in der Pflege

Die Website „Pflegenetzwerk Deutschland“ ist eine Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit. Hier können sie sich zu insgesamt vier Förderprogrammen in Kürze informieren:

  • Mehr Personal: Pflegefachkraftstellen-Programm nach § 8 Abs. 6 SGB XI - seit dem 1. Januar 2019 gilt: Stellen vollstationäre Pflegeeinrichtungen – einschließlich Kurzzeitpflegeeinrichtungen – zusätzliche Pflegefachpersonen ein oder stocken sie Stellen auf, können sie sich diese zusätzlichen Personalkosten voll finanzieren lassen.
  • Bessere Vereinbarkeit: Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf nach § 8 Abs. 7 SGB XI - Ob spezielle Betreuungsangebote oder Schulungen für Leitungskräfte und Beschäftigte: Das Förderprogramm unterstützt Maßnahmen von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, die die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für ihre in der Pflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbessern.
  • Neue Technik: Förderung der Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen gemäß § 8 Abs. 8 SGB XI - Digitalisierung bietet erhebliche Chancen, um die beruflich Pflegenden in der ambulanten und stationären Langzeitpflege zu entlasten. Um dieses Entlastungspotenzial zu fördern, unterstützt die Pflegeversicherung Investitionen in digitale und technische Ausrüstung und damit in Zusammenhang stehende Schulungen.
  • Starke Netzwerke: Förderung von regionalen Netzwerken nach § 45c Abs. 9 SGB XI - Aus Mitteln der sozialen und der privaten Pflegeversicherung werden selbstorganisierte, regionale Netzwerke gefördert, um die regionale Zusammenarbeit in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu unterstützen. Die Netzwerke sollen dabei helfen, den Versorgungs- und Unterstützungsbedarf von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen besser zu decken.

Eine Übersicht sowie Informationen zu den vier Förderprogrammen in der Pflege finden Sie unter: https://pflegenetzwerk-deutschland.de/schwerpunkte/foerderprogramme

Förderung von krankenkassenindividuellen Projekten der Selbsthilfe bei der AOK PLUS für das Förderjahr 2022

Gefördert werden projektbezogene Kosten für zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen mit den strategischen Schwerpunkten zur Förderung der Gesundheitskompetenz, als Gesundheitslotse, als Vernetzer und/oder als Gestalter. Daraus ergeben sich folgende Förderschwerpunkte bei der kassenindividuellen Förderung von Selbsthilfeprojekten:

  • Junge Selbsthilfe
  • Selbsthilfe unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten
  • Kompetenzerweiterung in der Selbsthilfe
  • Neue Zugangswege in der Selbsthilfe
  • Digitale Selbsthilfe
  • Familienorientierte Selbsthilfe

Eine Antragstellung ist bei der AOK PLUS ganzjährig möglich, mindestens jedoch 4 Wochen vor Projektbeginn. Die Entscheidung zur Höhe der Fördermittel erfolgt nach Prüfung entsprechend der Kriterien des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung und in Abhängigkeit vom Jahresbudget.

Weitere Informationen unter: https://www.aok.de/pk/plus/inhalt/foerdermittel-antraege-fuer-selbsthilfe/

KMU-innovativ: Technologiebereich Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität

Das BMBF bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) seit 2009 die Möglichkeit, in der Fördermaßnahme KMU-innovativ zweimal im Jahr Projektideen zur Förderung von FuE-Vorhaben einzureichen. Mit der Fördermaßnahme sollen Forschungs- und Entwicklungs-Tätigkeiten von KMU unterstützt und gestärkt werden, die sich thematisch in den beiden Forschungsfeldern „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ und „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ bewegen.

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen dem Bereich „Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ zuzuordnen sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der Marktposition der beteiligten KMU. Dies soll auch dadurch erreicht werden, dass der Transfer von Forschungsergebnissen aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung beschleunigt wird.

Während der gesamten Erforschung und Entwicklung sollen Nutzende durch geeignete Partizipationsformate und Co-Creation-Ansätze in die Forschungsprojekte eingebunden werden.

 

Weitere Informationen und Bedingungen unter: https://www.interaktive-technologien.de/foerderung/bekanntmachungen/kmu-innovativ

eHealthSax - Digitalisierung im Gesundheitswesen und telemedizinische Anwendungen

Die Förderung richtet sich an Einrichtungen und Institutionen des Gesundheitswesens (insbesondere ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen) sowie Sozialversicherungsträger. Die Förderanträge können jeweils bis zum 31. März gestellt werden. Im Rahmen von Kooperationen mit den o. g. medizinischen Einrichtungen können auch sonstige juristische Personen unterstützt werden. Gefördert werden Projekte, die die Digitalisierung im Gesundheitswesen entlasten und die medizinische Versorgung verbessern. Dazu gehören insbesondere:

  •  Maßnahmen, die mittels digitaler Prozesse die Abläufe im Gesundheitswesen abbilden, erweitern oder verbessern und die gegebenenfalls mobile alltagsübliche elektronische Kommunikation ermöglichen,
  • patientenorientierte digitale Anwendungen, die den Zugang zum Versorgungssystem erleichtern oder den regulären Versorgungspfad unterstützen oder ergänzen,
  • Maßnahmen zur Etablierung, Integration oder Erweiterung inter- und intrasektoraler digitaler Netzwerke, die die Gesundheitsversorgung verbessern, beispielsweise sektorenübergreifende Vernetzungsprojekte sowie Maßnahmen und Projekte zur Akzeptanzförderung digitaler und telemedizinischer Anwendungen.

Es handelt sich um Projekte, die auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen durchgeführt werden und für die Umsetzung nicht länger als drei Jahre benötigen.

Weitere Infos unter: https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-m%C3%B6chten-ein-unternehmen-gr%C3%BCnden-in-ihr-unternehmen-investieren-oder-ihre-gesch%C3%A4ftst%C3%A4tigkeit-ausbauen/ehealthsax-digitalisierung-und-telemedizin.jsp

Förderrichtlinie Demografie

Der Freistaat Sachsen fördert Projekte und Maßnahmen in Gebieten mit hoher Schrumpfungsrate und Überalterung der Bevölkerung, die dazu beitragen, den demografischen Wandel positiv zu bewältigen. Vor allem Kommunen sollen zu Fragen der demografischen Entwicklung enger zusammenarbeiten und frühzeitig zukunftsfähige sowie finanziell nachhaltige Strukturen aufbauen.

 

Antragsfrist: bis zum 30. September des laufenden Jahres für das Folgejahr einzureichen

 

Gegenstand der Förderung sind insbesondere folgende Projekte und Maßnahmen:

  • Erarbeitung, Vertiefung und Anpassung von regionalen oder lokalen konzeptionellen Strategien, Szenarien und Projekten zur Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels
  • Durchführung von regionalen Innovationswettbewerben und von Pilotprojekten zur Verbesserung der Erreichbarkeit und des Zugangs von Arbeitsplätzen und Dienstleistungseinrichtungen
  • Projekte des bürgerschaftlichen Engagements, der Netzwerkarbeit und des Informationsaustausches regionaler Akteure
  • Forschungs-, Moderations- und Coachingmaßnahmen im Rahmen innovativer Fachkonzepte für die regionale Anpassung an die demografische Entwicklung
  • Lokale Pilotprojekte zur arbeitsteiligen Wahrnehmung öffentlicher Dienstleistungen von Gemeinden
  • Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen für den Aufbau generationsübergreifender oder multifunktionaler Nutzungs- und Organisationsformen im öffentlicher Bereich

 

Weitere Infos unter: https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-unterst%C3%BCtzung-bei-sozialen-f%C3%B6rderthemen/demografie.jsp

Förderung von Maßnahmen ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf

Gefördert werden individuelle und gemeinschaftliche Betreuungsangebote, die auf die besonderen Arbeitszeiten von Pflegekräften ausgerichtet sind. Auch für Schulungen und Weiterbildungen, die die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf verbessern, gibt es Zuschüsse. Jede Einrichtung erhält jährlich 50 Prozent der Ausgaben für diesen Bereich, höchstens jedoch 7.500 Euro. Nicht abgerufene Mittel können ins nächste Jahr übertragen werden.

Die Fördermittel sind begrenzt. Eine Bezuschussung ist nur möglich, solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind.

LInk zur Seite: https://www.dak.de/dak/pflege/pflegepersonalstaerkungsgesetz--8-abs--7-sgb-xi-2099964.html#/